Deutscher Journalisten-Verband: Pressefreiheit nicht dem Datenschutz opfern

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) appelliert an die Landesgesetzgeber, das Redaktionsgeheimnis nicht dem Datenschutz zu opfern. Anlass ist die Forderung nach der datenschutzrechtlichen Verschärfung von Rundfunkstaatsverträgen sowie der Presse- und Mediengesetze, die von den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erhoben wurde. Bei einem Treffen in Oldenburg forderten die Datenschützer die weitgehende Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch im Bereich des Rundfunks und der Redaktionen. "Wenn Behörden auf die Daten von Redaktionen zugreifen können, ist die Pressefreiheit Makulatur", warnte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Die Inhalte von Redaktionscomputern und -datenbanken müssten auch in Zukunft für die Datenschützer Tabu sein.

DJV: Anpassung der Rundfunkstaatsverträge nicht zwingend

Der DJV-Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht einräume: "Die von den Datenschützern geforderte Anpassung der Rundfunkstaatsverträge in ihrem Sinne ist rechtlich nicht zwingend.“ Gleiches gelte für die Mediengesetze der Länder. "Mit dem Bundestag sind wir der Meinung, dass die bisherigen Regelungen erhalten bleiben können und sich bewährt haben", betonte Überall.

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2017.

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