Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen die vorzeitige Haftentlassung von Thomas Middelhoff Ende November 2017 Beschwerde eingelegt. Das teilte das Landgericht Bielefeld am 10.11.2017 mit. Ob der wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilte frühere Top-Manager wie am Vortag verkündet nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommt, entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Hamm. Zuerst hatte die "Neue Westfälische" über die Beschwerde berichtet.
Entlassung für den 26.11.2017 vorgesehen
Zuvor kann allerdings auch noch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm die Beschwerde aus Bochum stoppen. Das Landgericht Bielefeld hatte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet, Middelhoff am 26.11.2017 aus der Haft zu entlassen. Grund: Eine positive Sozialprognose für den Ex-Manager, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld-Bethel arbeitet.
Gefängnisstrafe wegen Untreue
Middelhoff war im November 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue zulasten des ehemaligen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Redaktion beck-aktuell, 13. November 2017 (dpa).
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