Der Autokonzern BMW muss der Schweiz eine Millionengeldbuße wegen Wettbewerbsbeeinträchtigung zahlen. Das Bundesgericht in Lausanne wies in seinem am 10.11.2017 veröffentlichten Urteil vom 24.10.2017 eine Beschwerde gegen den Bescheid einer früheren Instanz ab (Az.: 2C_63/2016). BMW muss damit 157 Millionen Franken (etwa 136 Millionen Euro) zahlen. Das Bundesgericht ist die höchste Instanz, weitere Beschwerdemöglichkeiten gibt es nach Schweizer Recht nicht.
Hintergrund: Verbot des Neuwagen-Verkaufs in die Schweiz
Der Fall schwelte seit 2010, als die Wettbewerbskommission eine Untersuchung eröffnete: Es ging darum, dass BMW es europäischen Händlern
jahrelang untersagt hatte, Neuwagen in die Schweiz zu verkaufen. Kunden hatten bei Schweizer BMW-Händlern bis zu einem Viertel mehr für ihre Autos gezahlt und sich beschwert. Ohne Direkt- und Parallelimporte sei der Wettbewerb in der Schweiz erheblich beeinträchtigt gewesen, hatte die Wettbewerbskommission moniert. Sie verhängte die Strafe 2012. BMW hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich vor Gericht gewehrt.
Redaktion beck-aktuell, 10. November 2017 (dpa).
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Bundesverwaltungsgericht der Schweiz, Zum Exportverbot aus dem EWR in die Schweiz, NZKart 2016, 40