Buchgewinne aus der Durchführung eines freiwilligen Landtauschs nach §§ 103a ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) sind nicht steuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 07.04.2017 (Az.: 4 K 2406/16 F) entschieden. Durch einen freiwilligen Landtausch werde keine steuerlich relevante Grundstücksveräußerung vorgenommen, die zur Aufdeckung stiller Reserven führe. Das FG hat die Revision zugelassen.
Mehr lesenBGB § 817 S. 2; MaKonV § 4 III Nr. 2; StGB §§ 73 I 1, III, 73a, 73c; StPO §§ 111b II, V, 111d, 111e I; WpHG §§ 20a I 1 Nr. 3, 38 II Nr. 1, 39 I Nr. 2
Das Erlangte iSd § 73 I 1 StGB umfasst bei Marktmanipulationen in Form des „Scalping“ nicht nur den Sondervorteil, sondern sämtliche Erlöse aus den Aktienverkäufen. (Leitsatz des Verfassers)
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 12.01.2017 - 3 Ws 901/162016, BeckRS 2017, 107386
Mehr lesenDie Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Haus begründet keine unentgeltlichen Zuwendungen im Sinne von § 278 Abs. 2 AO, wenn der Ehemann den Lebensunterhalt der Familie allein verdient und die Frau den Haushalt führt. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 29.03.2017 entschieden (Az.: 7 K 2304/14 AO, BeckRS 2017, 108825). Die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VII R 18/17 anhängig.
Mehr lesenDer Bundesrat möchte Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen. In seinem am 12.05.2017 beschlossenen Gesetzentwurf setzt er auf die sogenannte Bestätigungslösung, wonach ein am Telefon geschlossener Vertrag nur dann gültig sein soll, wenn der Verbraucher dessen schriftliche Fassung genehmigt. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in dem Entwurf.
Mehr lesenDer Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Schienenlärmschutzgesetz zugestimmt (BR-Drs. 298/17 (B)). Danach ist zum Schutz lärmgeplagter Anwohner an Bahnstrecken der Einsatz lauter Güterwagen ab Ende 2020 grundsätzlich verboten.
Mehr lesenDer Bundesrat hat am 12.05.2017 das Gesetz "über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" passieren lassen (BR-Drs. 301/17 (B)). Mit dem Gesetz wird die Fahrlehreraus- und Weiterbildung reformiert.
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