Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens dürfen kein Kopftuch tragen, wenn sie auf der Richterbank sitzen, Sitzungen leiten und/oder Beweisaufnahmen durchführen, Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen oder während der Verwaltungsstation Anhörungsausschusssitzungen leiten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Beschluss vom 23.05.2017 in einem Eilverfahren entschieden und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Das staatliche Neutralitätsgebot rechtfertige ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei Tätigkeiten, bei denen sie die Justiz oder den Staat repräsentierten (Az.: 1 B 1056/17).
Mehr lesenInsO §§ 35 I, 108 I, 109 I 2, 203 I Nr. 3
Gibt der Insolvenzverwalter für das Wohnraummietverhältnis des Schuldners eine Enthaftungserklärung ab, wird der Anspruch des Schuldners auf Rückzahlung einer die gesetzlich zulässige Höhe nicht übersteigenden Mietkaution vom Insolvenzbeschlag frei. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - IX ZB 45/15 (LG Karlsruhe), BeckRS 2017, 107638
Mehr lesenÖffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern können die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangen, die sie in der Vergangenheit auf Eigenanteile ihrer Beschäftigten zur Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) gezahlt haben. Dies hat das Bundessozialgericht am 23.05.2017 in einem Musterverfahren entschieden. Nach alter Rechtslage habe es keine Rolle gespielt, ob der Arbeitgeber die entsprechenden Zuwendungen tatsächlich lohnsteuerfrei belassen habe oder nicht (Az.: B 12 KR 6/16 R).
Mehr lesenDie Elfte Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat im sogenannten Schleckerprozess am 23.05.2017 das Verfahren gegen die beiden angeklagten Wirtschaftsprüfer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der beiden Angeklagten gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 25.000 Euro bzw. 20.000 Euro vorläufig eingestellt. Den beiden Wirtschaftsprüfern war vorgeworfen worden, dass sie bei der Prüfung des Jahresabschlusses des Einzelunternehmens Anton Schlecker e.K. (2009) und des Schleckerkonzerns (2010) jeweils zu Unrecht attestiert hatten, dass diese den gesetzlichen Vorschriften entsprachen (Az.: 11 KLs 152 Js 41125/17).
Mehr lesenDer Autokonzern Daimler rückt wegen möglicher Abgas-Manipulationen bei Dieselautos zunehmend in das Visier der Justiz. Ein Großaufgebot an Ermittlern durchsuchte am 23.05.2017 mehrere Daimler-Standorte in verschiedenen Bundesländern. Hintergrund ist ein Verdacht auf Betrug und der strafbaren Werbung. Der Autobauer teilte mit, man kooperiere "vollumfänglich“ mit den Behörden. Weitere Angaben wollte die Firma mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht machen.
Mehr lesenTrotz massiver Kritik und gegen den Widerstand der Opposition hat die rechtskonservative japanische Regierung von Ministerpräsident Shinzo Abe einen umstrittenen Gesetzentwurf gegen die Planung schwerer Straftaten vorangebracht. Am 23.05.2017 segnete das mächtige Unterhaus das Gesetz gegen "Verschwörung" ab, das jetzt noch durchs Oberhaus muss, in dem die Regierung ebenfalls die Mehrheit hat. Sie hält das Gesetz für nötig, um mit Blick auf die Olympischen Spiele in Tokio 2020 Terroranschläge zu verhindern. Kritiker fürchten jedoch, dass dies zu einem Überwachungsstaat führt. Die Regierung will das Gesetz bis zum Ende der Parlamentsperiode Mitte Juni in Kraft gesetzt haben.
Mehr lesenTeilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung, wie etwa dem Nikolausturnier der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), unterliegen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unerheblich für den Versicherungsschutz sei, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (Urteil vom 09.11.2016, Az.:L 17 U 182/13, BeckRS 2016, 119596).
Mehr lesenDas geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. “Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist“, teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 23.05.2017 in Berlin mit. “Das ist enttäuschend.“ Nahles warf der Union einen Bruch des Koalitionsvertrags vor, in dem Union und SPD das Rückkehrrecht verabredet hatten. “Frau Merkel verhindert damit das Gesetz, das für hunderttausende Frauen den Weg aus der Teilzeitfalle bereitet hätte.“
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