Die große Koalition will die rechtsextreme NPD noch vor der Bundestagswahl 2017 von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. Nach einem Vorstoß aller Bundesländer hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dazu am 07.04.2017 ein Verfahren eingeleitet. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei "ein Zustand, der nur schwer erträglich ist", so der Minister.
Mehr lesenDer akute Befall eines Wohnhauses mit Mardern ist ein Sachmangel, über den der Verkäufer des Hausgrundstücks aufklären muss. Ein (hier: mehr als sechs) Jahre zurückliegender Marderbefall stellt dagegen keinen aufklärungspflichtigen Sachmangel dar. Dies geht aus einem rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 13.02.2017 hervor (Az.: 22 U 104/16, BeckRS 2017, 102977).
Mehr lesenVVG § 153 III 3; VAG § 56a; GG Art. 14; EGVVG Art. 4 I 2
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München bestehen gegen die Anwendung des mit Wirkung zum 07.08.2014 in Kraft getretenen § 56a Abs. 3, 4 VAG auf Altverträge keine verfassungsmäßigen Bedenken. Zwar sei die grundsätzlich hälftige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven des Versicherers durch die Neufassung des § 56a VAG sowie des § 153 Abs. 3 S. 3 VVG durch das am 07.08.2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) eingeschränkt worden. Darin liege aber weder ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot noch ein Eingriff mit enteignender Wirkung. Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass für die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsreserven allein der Zeitpunkt der Vertragsbeendigung maßgeblich ist. Eine «Fortschreibung» früherer – nicht garantierter – Wertstandsmitteilungen auf einen späteren Stichtag komme auch vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung durch das LVRG nicht in Betracht.
OLG München, Beschluss vom 13.01.2017 - 25 U 4117/16 (LG München II), BeckRS 2017, 103732
Mehr lesenDer Deutsche Richterbund (DRB) fordert trotz der akuten Terror-Gefahr in Deutschland eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß. "Immer neue Strafgesetze bringen nichts, wenn es im Vollzug hapert, weil Behörden den Kriminellen technisch hinterherhinken, schlecht vernetzt sind oder Personal fehlt", warnte DRB-Vorsitzender Jens Gnisa am 05.04.2017 zum Auftakt des 22. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstages in Weimar.
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