Zahl der Beschwerden bei Reiseschlichtern stark gestiegen

Die Zahl der Beschwerden bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ist im ersten Halbjahr stark gestiegen. Rund 6.900 unzufriedene Reisende wandten sich mit einem Schlichtungsantrag an die Einrichtung in Berlin. Das sind 1.470 Fälle und damit 27% mehr als im Vorjahreszeitraum. Überwiegend beschäftigte sich die Schlichtungsstelle mit Verspätungen und Ausfällen von Flügen, daneben mit unzufriedenen Bahnfahrgästen. Weitere Beschwerden kamen von Fernbusreisenden und von Nahverkehrsbenutzern.

31% mehr Schlichtungsanträge als im Vorjahreszeitraum

Die Schlichtungsstelle ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für Bahn, Luftverkehr, Fernbus und Schiff anerkannt. Zum größten Teil geht es um eine Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen von Flügen oder Fahrten. Medien zufolge reichten rund 5.300 Passagiere in den ersten sechs Monaten diesen Jahres einen Antrag bei den Schlichtern ein, 31% mehr als im ersten Halbjahr 2016. Hinzu kamen rund 1.200 Anträge von Bahnfahrgästen (nahezu unverändert), 200 von Fernbusreisenden (plus 29%) und 200 von Nahverkehrsnutzern (plus 36%).

Mehrere Gründe für Zuwachs

Nach Angaben der Schlichtungsstelle beteiligen sich derzeit 46 Fluggesellschaften an dem Verfahren, fünf mehr als vor einem Jahr, darunter alle deutschen Airlines. Insgesamt sind nun 360 Verkehrsunternehmen Mitglieder der Schlichtungsstelle, 100 mehr als Mitte 2016. Den stärksten Zuwachs habe es bei den Nahverkehrsbetreibern gegeben, sagte Geschäftsführer Heinz Klewe. So seien zahlreiche Unternehmen aus Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen beigetreten. Auch der weiter gestiegene Bekanntheitsgrad habe den Zuwachs bewirkt. Ein weiterer Grund: Der Umbau bei einzelnen Luftfahrtunternehmen habe "zu entsprechenden Problemen in der Abwicklung des Flugangebots" geführt. Auch in diesen Fällen sei häufig ein Kompromiss zwischen Anbieter und dem Kunden gefunden worden.

Schlichtungsempfehlung wird in rund 80% der Fälle anerkannt

Insgesamt werde die Schlichtungsempfehlung in rund 80% der Fälle sowohl vom Reisenden als auch vom betroffenen Verkehrsunternehmen anerkannt. Sie ist dann bindend. "Reisende sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und viel Ärger, denn sie müssen weder Rechtsanwälte noch Gerichte bemühen“, sagte Klewe. Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenfrei.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2017 (dpa).

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