VV RVG 3104 Anm. I Nr. 1
Mit VV 3104 Anm. I Nr. 1 RVG soll erreicht werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte, der im Hinblick auf den auch in Familienstreitsachen geltenden Grundsatz der Mündlichkeit (§ 128 I ZPO) erwarten kann, in der mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebührennachteil erleidet, wenn durch eine andere, in VV 3104 Anm. I Nr. 1 RVG genannte Verfahrensgestaltung auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird. Es entspricht einer effektiven Verfahrensführung, in einem Verfahren, in dem ein Beteiligter eine mündliche Verhandlung und somit das Entstehen einer Terminsgebühr erzwingen kann, einen Anreiz zu schaffen, das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung zu beenden, ohne dass der Verfahrensbevollmächtigte Gefahr läuft, die ansonsten „sichere" Terminsgebühr zu verlieren.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.2017 - 15 WF 40/17, BeckRS 2017, 105696
Mehr lesenDas Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten und ihr Vermögen eingezogen. Die Glaubensgemeinschaft müsse ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen auflösen, so die Richter am 20.04.2017 in Moskau. Die Zeugen Jehovas kündigten an, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.
Mehr lesenEin NPD-Politiker ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung eines Künstlerehepaares aus Jamel, das sich gegen Rechtsextremismus einsetzt, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das von den Fachgerichten angenommene Überwiegen der Belange der persönlichen Ehre sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers (Beschluss vom 13.03.2017, Az.: 1 BvR 1438/15).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines Publizisten gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Leugnen des Völkermords an den Juden stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Würzburg zurückverwiesen. Die Strafgerichte hätten den Sinngehalt der Äußerung des Publizisten unzutreffend erfasst und zudem die erforderliche Abwägung mit der Meinungsfreiheit unterlassen (Beschluss vom 28.03.2017, Az.: 1 BvR 1384/16).
Mehr lesenEGVVG Art. 1 I, 1 II; VVG §§ 5a, 215; BGB § 278
Der Regelungsbereich der Übergangsvorschrift in Art. 1 Abs. 1 und 2 EGVVG erfasst nicht die Gerichtsstandsregelung des § 215 VVG. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen sei § 215 Abs. 1 S. 1 VVG daher auch in zeitlicher Hinsicht anwendbar, obgleich der Vertragsschluss noch vor der Reform des Versicherungsvertragsrechts zum 01.01.2008 erfolgte. Greife Art. 1 Abs. 1 EGVVG nicht ein, verbleibe auch für eine Anwendung des Art. 1 Abs. 2 EGVVG kein Raum.
BGH, Urteil vom 08.03.2017 - IV ZR 435/15 (OLG Bamberg, LG Würzburg), BeckRS 2017, 105014
Mehr lesenDie Gebühren, die einige Finanzhäuser seit kurzem von eigenen Kunden fürs Geldabheben am Bankautomaten verlangen, sorgen für Ärger: Verbraucherschützer ziehen vor Gericht. “Wir haben klare Belege, dass drei Institute ihre Kunden vorher nicht ausreichend über die Preisänderung informiert haben“, sagte Finanzmarktwächter Kay Görner am 20.04.2017 gegenüber der Presse. "Ein Verfahren gegen eine Berliner Genossenschaftsbank läuft bereits vor dem Landgericht Halle."
Mehr lesenZPO § 293; FamFG § 26; Art. 2659 I Nr. 1 Codice civile
Der Tatrichter hat ausländisches Recht von Amts wegen zu ermitteln. Wie er sich diese Kenntnis verschafft, liegt in seinem Ermessen. Ermessensfehlerhaft ist es, die Ermittlung des fremden Rechts auf die Heranziehung der Rechtsquellen zu beschränken. Stets muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigt werden. Der Tatrichter muss insoweit die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpfen. (Leitsatz des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZB 166/15, BeckRS 2017, 104200
Mehr lesen