Dürfen Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall, in dem es um einen Verkehrsunfall ging, bejaht. Die Unfallgegner einigten sich auf einen
Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen.
OLG zieht Dashcam-Mitschnitt als Beweismittel heran
Das OLG hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass es den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung "im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar" hält. Auch wies das OLG in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einer etwaigen Revision vor dem Bundesgerichtshof dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte Entscheidung eines höheren
Gerichts zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es.
Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
LG München I, Verwertbarkeit mittels Dashcam oder On-Board-Kamera gewonnener Aufnahmen, BeckRS 2016, 18683
LG Traunstein, Dashcam-Aufzeichnung – Beweissicherungsinteresse bei Verkehrsunfall, BeckRS 2016, 116130
LG Frankenthal, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Rechtsanwaltsgebühren, Prozeßbevollmächtigter, Auslagenpauschale, Dash-Cam, BeckRS 2016, 09839
Lohse, Alles auf Aufnahme? – Dashcam im Fokus, VersR 2016, 953
Saenger/Möller, "Das unbestechlichste Beweismittel" – Dashcam-Videos, JA 2015, 12