Höxter-Prozess: Wilfried W. wegen Misshandlungen vorbestraft

Der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter, Wilfried W., ist wegen der Misshandlung einer seiner früheren Ehefrauen vorbestraft. Laut einem von Richter Bernd Emminghaus am 18.07.2017 verlesenen Urteil hatte der 47-Jährige bereits 1994 seine damalige Ehefrau gequält. Ein Jahr später war er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Ex-Frau gemeinsam mit früherer Freundin gequält

Die junge Frau hatte Wilfried W. dem Urteil zufolge 1994 über eine Kontaktanzeige kennengelernt und kurz darauf geheiratet. Unmittelbar nach der Hochzeit begann er sie demnach zu boxen, es folgten Verbrennungen mit einem Föhn und einem Bügeleisen. Später zog eine frühere Freundin von Wilfried W. zu dem Paar in die Wohnung. In der Folge quälten beide zusammen die Ehefrau auf grausame Weise. Die frühere Freundin von Wilfried W. wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Aktuelle Anklage: Über Jahre hinweg Frauen schwer misshandelt

Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika W. stehen vor dem Landgericht Paderborn, weil sie über Jahre hinweg bis 2016 mehrere Frauen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben sollen. Zwei Frauen starben. Der 47-Jährige und die 48-Jährige sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Im Fall des zweiten Opfers rückte die Staatsanwaltschaft davon mittlerweile ab und geht nun von versuchtem Mord durch Unterlassen aus.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2017 (dpa).