Weil er sich am Terrorkampf in Syrien beteiligt hat, ist ein 25-Jähriger am 18.07.2017 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Syrer 2013 und 2014 für den Al-Kaida-Ableger "Dschabhat al-Nusra" kämpfte. Neben der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung wurden ihm Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vorgehalten (Az.: 3-34 OJs 10/16).
Angeklagter kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland
Der Mann kam im Herbst 2015 als Flüchtling nach Deutschland. Vor Gericht gab er an, unter Zwang gehandelt zu haben. Er habe seine Heimatstadt gegen die Terrormiliz IS schützen wollen. Beide Terrorvereinigungen kämpfen gegen das syrische Regime, aber auch gegeneinander, hieß es. Die Terroristen der Dschabhat al-Nusra werden mit 1.500 Anschlägen und 8.700 Toten in Verbindung gebracht.
Hungerstreik nach Fernsehbericht
Nach seiner Verhaftung 2015 trat der Syrer in Hungerstreik, was er rückblickend als Fehler bezeichnete. Er sei nach Deutschland gekommen, um ein Leben in Freiheit zu führen – und plötzlich sei er ins Gefängnis gekommen. Die Idee zum Hungerstreik habe er bekommen, als er im Fernsehen einen Bericht über zwei Inhaftierte gesehen habe,
die so auf freien Fuß gekommen seien.
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2017 - 3-34
Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Celle, Der "Islamische Staat" (IS) ist – wie seine Vorgängerorganisationen ISI und ISIS – eine terroristische Vereinigung im Ausland, BeckRS 2016, 07071
BGH, Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft – Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, BeckRS 2015, 17762