Beim Verdacht auf Missbrauch oder Unterschlagung von EU-Geld werden künftig europäische Staatsanwälte ermitteln. Das Europaparlament stimmte am 05.07.2017 in Straßburg der Einrichtung einer EU-Staatsanwaltschaft zu. Es wird damit gerechnet, dass die neue Behörde ab 2020 mit 20 beteiligten Ländern – darunter auch Deutschland – an den Start geht.
Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug bedingt Milliardenverluste
Der EU-Kommission zufolge entgehen den öffentlichen Haushalten allein durch schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug Einnahmen von mindestens 50 Milliarden Euro jährlich. Um welche Beträge es insgesamt geht, lässt sich nur schwer beziffern.
Nicht alle EU-Staaten wollen sich beteiligen
Über die europäische Staatsanwaltschaft war jahrelang verhandelt worden, weil die strafrechtliche Verfolgung von Vergehen bislang eine rein nationale Zuständigkeit ist. Derzeit wollen nicht alle 28 EU-Staaten mitmachen, eine spätere Teilnahme ist aber möglich.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).
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