Türkei hat bis 23.10.2017 Zeit
Yücel hatte Anfang April beim EGMR Beschwerde gegen seine Inhaftierung eingelegt. Die Stellungnahme der türkischen Regierung sei eine wesentliche Voraussetzung für eine Entscheidung des Gerichts, heißt es in dem Bericht. Für die Abgabe der Stellungnahme hat das Gericht der türkischen Regierung demnach eine Frist bis einschließlich 23.10.2017 gesetzt.
Auch Bundesregierung kann Stellung nehmen
Dem Schreiben des EGMR zufolge habe der Gerichtshof auch bei der Bundesregierung angefragt, ob diese – in Anbetracht der deutschen Staatsbürgerschaft Yücels – eine Stellungnahme abgeben wolle. Nach Eingang der Stellungnahme aus Ankara könnten Yücels Anwälte in einer eigenen Stellungnahme darauf reagieren. Anschließend könne der Fall vor dem EGMR verhandelt werden.
Beschwerde gegen Inhaftierung auf Menschenrechtsverletzungen gestützt
Der "Welt"-Korrespondent Yücel hatte am 06.04.2017 Beschwerde vor dem EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt. Dabei beruft er sich vor allem auf Art. 3 EMRK (Verbot von Folter und unwürdiger Behandlung), Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit).
Yücel seit Ende Februar 2017 in U-Haft
Der deutsch-türkische Journalist ist seit Ende Februar 2017 in der Türkei in Untersuchungshaft. Ihm werden Terrorpropaganda und Volksverhetzung vorgeworfen. Präsident Recep Tayyip Erdogan beschuldigte Yücel außerdem öffentlich, ein Terrorist und deutscher Spion zu sein. Der EGMR kann in Verfahren aus Mitgliedsstaaten des Europarates entscheiden, dem auch die Türkei angehört.