Opfer litt monatelang unter Geschehen
Laut Urteil hatte der Mann im Oktober 2016 die Studentin mit einem wuchtigen Tritt in den Rücken eine Betontreppe im U-Bahnhof Hermannstraße im Stadtteil Neukölln hinuntergetreten. Die Kammer wertete diesen Tritt als eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB. Die junge Frau erlitt einen Armbruch und eine Platzwunde am Kopf. Im Prozess hatte sie ausgesagt, sie habe monatelang unter dem Geschehen gelitten. In der ersten Zeit habe sie den Kontakt zur Außenwelt gemieden.
Verteidigung plädierte für Bewährungsstrafe
Der Angriff hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der aus Bulgarien stammende Angeklagte hatte im Prozess gestanden und um Entschuldigung gebeten. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Tat hat Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit beeinträchtigt
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Täter eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt – wegen einer hirnorganischen Störung nach einem Autounfall sowie wegen Missbrauchs von Alkohol und Drogen. Es kam daher eine im Gesetz vorgesehene Minderung des Strafrahmens zur Anwendung (§ 49 StGB). Deutlich strafschärfend wertete die Kammer innerhalb dieses Strafrahmens allerdings unter anderem den Umstand, dass durch die Tat nicht nur das Sicherheitsempfinden der Geschädigten, sondern auch das der Allgemeinheit erheblich beeinträchtigt worden sei.
Forderungen nach verstärkter Videoüberwachung
Der Angreifer war durch Aufnahmen einer Überwachungskamera ermittelt worden. Dies hatte auch Forderungen nach verstärkter Videoüberwachung an öffentlichen Orten nach sich gezogen, um Kriminelle zu fassen. Nach dem Angriff war der Angreifer zunächst geflüchtet, wurde aber kurz vor Weihnachten in Berlin festgenommen, als er mit einem Bus aus Frankreich ankam.