Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will im Streit um die Zwangsmitgliedschaft eines Ehepaares in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main noch keine Entscheidung treffen. Er wies am 06.07.2017 eine Beschwerde des Paares als "verfrüht" ab (Az.: 32745/17). Die Kläger müssten erst den Ausgang einer in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerde abwarten, hieß es.
Streitpunkt: Kultussteuer von etwa 114.000 Euro
Die beiden Franzosen waren 2002 nach Frankfurt gezogen und hatten beim Einwohnermeldeamt "mosaisch" als Religion angegeben. Dies führte zu einer automatischen Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde. Dagegen wehren sich die Eheleute, weil sie die Gemeinde als zu orthodox ablehnen. Es geht dabei auch um Kultussteuer in Höhe von etwa 114.000 Euro.
Erste Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erfolglos
In Deutschland geht der Fall seit Jahren zwischen den Instanzen hin und her. Eine erste Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Es könne dennoch nicht davon ausgegangen werden, dass das Paar auch beim zweiten Mal in Karlsruhe scheitern werde, so der Gerichtshof.
EGMR, Entscheidung vom 06.07.2017 - 32745/17
Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2017 (dpa).
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