Gelegentliche Cannabis-Konsumenten, die erstmalig im
Straßenverkehr auffallen, sollten nach Ansicht von Experten nicht
mehr automatisch den Führerschein verlieren. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich stattdessen für eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) aus, in der die Betreffenden nachweisen können,
dass sie zum Führen von Kraftfahrzeugen weiterhin geeignet sind.
Umgang mit Cannabis-Medikation thematisiert
Bei Menschen, denen Cannabis als Medikament verordnet wurde,
bestünden grundsätzlich Zweifel an der Fahreignung, heißt es in dem
am 26.01.2018 in Goslar gefassten Beschluss des Verkehrsgerichtstages. Im Interesse der
Verkehrssicherheit sollten diese Patienten von qualifizierten Ärzten
umfassend über ihre Beeinträchtigung der Fahreignung und
Fahrsicherheit informiert werden. Dies müsse in einem amtlichen
Dokument nachgewiesen werden.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Koehl, Cannabiskonsum und Fahreignung aus verwaltungsrechtlicher Sicht, NZV 2018, 14
Gail, Der Zusammenhang von Cannabiskonsum und Fahreignung, SVR 2018, 17
Graw, Cannabis und Fahreignung aus verkehrsmedizinischer Sicht, NZV 2018, 18