Am 25.05.2018 treten die neuen EU-Datenschutzbestimmungen in Kraft, die für mehr Datensicherheit im Internet sorgen sollen. "Mit diesen Bestimmungen reagieren wir auf die Herausforderungen, die die digitale Welt für unser Recht auf Datenschutz mit sich bringt", betonten der Erste Vizepräsident Franciscus Timmermans, Vizepräsident der Europäischen Kommission Andrus Ansip und die Kommissarinnen Věra Jourová und Mariya Gabriel am 26.01.2018 in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28.01.2018.
Einhaltung von EU-Standards auch bei Datenverarbeitung in Drittstaaten
So soll unter anderem das Recht auf Datenübertragbarkeit es künftig einfacher machen, den Diensteanbieter zu wechseln. Zudem würden bestehende Rechte, wie das Recht auf Vergessenwerden, präzisiert. Wenn ein Unternehmen Opfer eines Cyber-Angriffs wird, der auf personenbezogene Daten abzielt, müsse das Unternehmen die Behörden und seine Nutzer darüber in Zukunft innerhalb von 72 Stunden informieren. Eine weitere wichtige Neuerung der Bestimmungen ist laut Kommission der garantierte grenzüberschreitende Datenschutz. Wenn ein Unternehmen Daten innerhalb Europas erfasst, werde es künftig europäische Standards auch dann einhalten müssen, wenn die Daten anderswo verarbeitet werden.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Peitz/Schweitzer, Ein neuer europäischer Ordnungsrahmen für Datenmärkte?,
NJW 2018, 275
Aus dem Nachrichtenarchiv
EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zu neuen Datenschutzbestimmungen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.01.2018, becklink 2008887