Unfallflucht soll auch bei Blechschäden strafbar bleiben. Der Verkehrsgerichtstag sprach sich am 26.01.2018 allerdings dafür aus, ein zusätzliches Fahrverbot nur noch zu verhängen, wenn ein Personenschaden oder ein Sachschaden ab 10.000 Euro entstanden ist.
Änderungen bei "tätiger Reue" angeregt
Der Gesetzgeber solle zudem die Vorschriften zur "tätigen Reue" reformieren, forderte der Kongress in Goslar. Eine Strafmilderung oder das "Absehen von Strafe" sollte nicht nur möglich sein, wenn sich jemand nachträglich bei Parkremplern meldet, sondern auch nach Unfällen im fließenden Verkehr. Zudem solle der Gesetzgeber präzisieren, wie lange man am Unfallort warten muss, wenn man einen Schaden telefonisch gemeldet hat.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018 (dpa).
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