Landratsamt hatte in Veranstaltung keine Versammlung gesehen
Das zuständige Landratsamt Hildburghausen hatte die Veranstaltung, für die Eintrittsgelder erhoben werden sollen, nicht als Versammlung gewertet und die Anmeldung nicht abschließend behandelt. Dagegen hatte der Veranstalter in einem Eilverfahren geklagt.
VG: Auch Musikbeiträge fallen unter Versammlungsrecht
Das VG Meiningen entschied, dass entgegen der Auffassung des Landratsamtes Hildburghausen das Versammlungsrecht überwiege. Das gelte nicht nur für Redebeiträge und Infostände, sondern auch für die geplanten Musikdarbietungen. Das Landratsamt kündigte eine Stellungnahme an, nachdem ihm das Urteil vorliegt. Es muss prüfen, ob es gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt oder die Genehmigung prüft.