VG Meiningen: "Rechtes" Konzert in Thüringen fällt unter Versammlungsrecht

Das Verwaltungsgericht im thüringischen Meiningen hat ein "rechtes" Rockkonzert als Versammlung eingeordnet. Bei dem Konzert "Rock gegen Überfremdung“ mit Reden und Musikbeiträgen "gegen den Zeitgeist“ überwiege das Versammlungsrecht, entschied es am 04.07.2017. Die Veranstaltung ist für Mitte Juli 2017 im südthüringischen Themar angekündigt.

Landratsamt hatte in Veranstaltung keine Versammlung gesehen

Das zuständige Landratsamt Hildburghausen hatte die Veranstaltung, für die Eintrittsgelder erhoben werden sollen, nicht als Versammlung gewertet und die Anmeldung nicht abschließend behandelt. Dagegen hatte der Veranstalter in einem Eilverfahren geklagt.

VG: Auch Musikbeiträge fallen unter Versammlungsrecht

Das VG Meiningen entschied, dass entgegen der Auffassung des Landratsamtes Hildburghausen das Versammlungsrecht überwiege. Das gelte nicht nur für Redebeiträge und Infostände, sondern auch für die geplanten Musikdarbietungen. Das Landratsamt kündigte eine Stellungnahme an, nachdem ihm das Urteil vorliegt. Es muss prüfen, ob es gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt oder die Genehmigung prüft.

VG Meiningen , Entscheidung vom 04.07.2017

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).

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