Länder für Ausweitung des Kinderlärm-Privilegs

Der Bundesrat setzt sich für eine Ausweitung des sogenannten Kinderlärm-Privilegs ein. Ein Gesetzentwurf der Länderkammer (BT-Drs. 18/12949) sieht vor, dass die immissionsschutzrechtliche Ausnahme für von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Ballspielplätzen ausgehenden Kinderlärm auch auf Sportanlagen übertragen wird. Geändert werden soll dazu § 22 Abs. 1a BImSchG, wie die Bundestagspressestelle am 04.07.2017 mitteilte.

Länder wollen Ungleichbehandlung von Kinderlärm beenden

Lärm von Sportanlagen würde demnach bei der Berechnung der Lärmwirkung einer Sportanlage nicht berücksichtigt werden, soweit er von Kindern verursacht wird. Die Ungleichbehandlung von Kinderlärm auf Ballspielplätzen gegenüber Kinderlärm auf Sportanlagen sei "nicht sachgerecht", schreibt der Bundesrat. Sportanlagenlärm wird maßgeblich durch die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung (18. BImSchV) geregelt.

Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf

In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den Entwurf ab. Die Ausweitung sei nicht praktikabel und würde zu Abgrenzungsfragen und Vollzugsschwierigkeiten führen. Die Änderung hätte daher "keinen praktischen Nutzen".

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017.

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