US-Gericht stoppt Trump: Keine Aussetzung von Obamas Umweltschutzauflagen

Ein US-Berufungsgericht hat es der Umweltbehörde EPA untersagt, Vorschriften aus der Obama-Ära zur Beschränkung von Methan-Emissionen auszusetzen. Die Entscheidung vom 04.07.2017 ist eine Niederlage für Präsident Donald Trump und seinen Umweltminister Scott Pruitt, der versucht, etliche Umweltschutzauflagen zurückzufahren, die unter der Vorgänger-Regierung beschlossen worden waren.

Vorgeschriebene Prozeduren nicht eingehalten

Pruitt hatte nach Medienberichten das Inkrafttreten der unter Obama beschlossenen Restriktionen für Methan-Emissionen aus neuen Öl- und Gasbohrlöchern zunächst für 90 Tage ausgesetzt und will das Moratorium auf zwei Jahre ausdehnen. Das Bundesberufungsgericht in Washington befand, dass es dem Umweltminister zwar zustehe, die Methan-Restriktionen rückgängig zu machen. Er müsse aber dazu die nötigen Prozeduren samt Anhörungen abwickeln und könne nicht einfach das geplante Inkrafttreten der Beschränkungen blockieren. Damit, so die Richter, würde eine Aufhebung der Regeln vorweggenommen – und das sei nicht rechtens.

Zeitung: Auswirkungen auf andere Behörden möglich

Der Richterspruch könne auch Auswirkungen auf zahlreiche andere Behörden haben, die Regulierungen aus der Zeit von US-Präsident Barack Obama ausgesetzt hätten, schrieb die "Washington Post“ am 04.07.2017. Er spiegele das Ausmaß der Entschlossenheit von Aktivisten wider, Trumps geplante radikale Kursänderungen gerichtlich zu stoppen.

Trump auch mit Einreiseverboten nur teilweise erfolgreich

Bereits zuvor hatten gleich mehrere Instanzen Trumps Einreiseverbote für viele Muslime blockiert, erst vor kurzem erlaubte das höchste Gericht eine teilweise Umsetzung. Ein Bundesrichter in Kalifornien hat zudem Trumps Plan gestoppt, Städte zu bestrafen, die illegalen Immigranten rechtlichen Schutzraum bieten.

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).

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