BGH: Verlag CW Haarfeld kann Gesetzessammlung der Konkurrenz nicht stoppen

Der Verlag CW Haarfeld, eine Tochtergesellschaft der Verlagsgruppe Wolters Kluwer Deutschland, ist mit einer Klage gegen einen Verlag aus dem Münsterland wegen der Veröffentlichung einer Gesetzessammlung zum Sozialrecht in letzter Instanz gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14.06.2017 die Klage abgewiesen (Az.: I ZR 181/16), wie die Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf Rechtsanwälte mitteilte. Die behauptete rechtswidrige Verwendung fremder Daten für die Sammlung konnte nicht nachgewiesen werden.

Klägerin konnte behauptete rechtswidrige Datenübernahme nicht beweisen

Die erhobenen Vorwürfe konnte der Wolters Kluwer Verlag weder in dem zunächst eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Bielefeld und dem OLG Hamm noch in dem Hauptsacheverfahren vor dem OLG München belegen. Die beiden Verlage befinden sich seit drei Jahren in einer umfangreichen Auseinandersetzung. Dem beklagten Verlag ist es gelungen, zahlreiche Fehler und Inkonsistenzen in den Werken der Klägerin aufzuzeigen. Da sich diese nicht in den eigenen Werken wiederfanden, konnte sich die Wolters Kluwer Tochter nicht auf einen für sie streitenden Anscheinsbeweis berufen und auch im Übrigen die behauptete rechtswidrige Datenübernahme nicht unter Beweis stellen. Das OLG München hatte die Revision nicht zugelassen. Hiergegen richtete sich die – nun im Ergebnis erfolglose – Nichtzulassungsbeschwerde von CW Haarfeld.

BGH, Beschluss vom 14.06.2017 - I ZR 181/16

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2017.

Mehr zum Thema