Angeklagter soll mit Franco A. Angriff auf Leben hochrangiger Politiker geplant haben
Der Angeklagte soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Mitbeschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.
Dringender Tatverdacht für Beteiligung an Tat derzeit nicht gegeben
Nach Ansicht des BGH lässt sich indes aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten. Insbesondere sei es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war.