BGH hebt Haftbefehl im "Bundeswehrskandal-Verfahren" auf

Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 05.07.2017 den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten des Oberleutnants der Bundeswehr Franco A. im sogenannten Bundeswehrskandal aufgehoben. Der Haftbefehl legt dem Beschuldigten zur Last, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Laut BGH hat sich nach derzeitigem Stand der erforderliche dringende Tatverdacht nicht bestätigt (Az.: StB 14/17).

Angeklagter soll mit Franco A. Angriff auf Leben hochrangiger Politiker geplant haben

Der Angeklagte soll gemeinsam mit Franco A. und einem weiteren Mittäter den Plan gefasst haben, einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Hierzu sollen sich die Beschuldigten eine Schusswaffe beschafft und diese auf dem Flughafen Wien versteckt haben. Der geplante Anschlag habe von dem Mitbeschuldigten Franco A. durchgeführt werden sollen, der den Verdacht in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber habe lenken wollen.

Dringender Tatverdacht für Beteiligung an Tat derzeit nicht gegeben

Nach Ansicht des BGH lässt sich indes aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht für eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat nicht herleiten. Insbesondere sei es derzeit nicht in dem für eine Inhaftierung des Beschuldigten erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass dieser an der maßgeblichen Tathandlung, dem Beschaffen und Verwahren der Waffe durch Franco A., als Mittäter oder Gehilfe beteiligt war.

BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - StB 14/17

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017.

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