LG Paderborn: Dreieinhalb Jahre Haft wegen Brandstiftung in Flüchtlingsheim

Ein halbes Jahr nach einem Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Nordrhein-Westfalen ist ein Flüchtling wegen besonders schwerer Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er muss nach einem Urteil des Paderborner Landgerichts vom 04.07.2017 für dreieinhalb Jahre in Haft.

Flüchtling wollte Verlegung in andere Unterkunft erreichen

Nach Überzeugung des LG Paderborn hat der 22-Jährige Anfang Januar 2017 das Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Hövelhof gelegt. Für die Strafkammer stand am 04.07.2017 nach fünf Verhandlungstagen fest, dass der Algerier damit seine Verlegung in eine andere Unterkunft erzwingen wollte. Bei dem Feuer wurde die als Flüchtlingsunterkunft dienende frühere Militärbaracke völlig zerstört, zahlreiche Menschen erlitten Rauchvergiftungen.

Mitangeklagte wegen Sachbeschädigung verurteilt

Die Strafkammer verhängte außerdem gegen einen 20-jährigen damaligen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft wegen versuchter Sachbeschädigung zwölf Wochen Dauerarrest. Dessen 27-jähriger Brüder bekam wegen versuchter Sachbeschädigung eine Geldstrafe. Dabei ging es um Möbel, die vor dem Ausbruch des Feuers zerschlagen worden sein sollen. Angeklagt waren die beiden aus Algerien stammenden Brüder ursprünglich ebenfalls wegen besonders schwerer Brandstiftung. Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten Freisprüche gefordert.

LG Paderborn, Urteil vom 04.07.2017

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).

Mehr zum Thema