Im Streit um die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis hat der Energiekonzern RWE die Schadenersatzklage gegen das Land Hessen fallen gelassen. RWE hatte vor dem Landgericht Essen Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro gefordert. Die Rücknahme der Klage ist Teil des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Betreibern deutscher Kernkraftwerke, der Ende Juni 2017 unterzeichnet wurde, wie ein RWE-Sprecher in Essen am 05.07.2017 erläuterte. Demnach übernimmt RWE auch die Verfahrenskosten der Klage. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) darüber berichtet.
24 Milliarden Euro für staatlichen Entsorgungsfonds
Mehr als sechs Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hatten die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW sowie Vattenfall mit dem Staat am 26.06.2017 ein milliardenschweres Finanzpaket zur Entsorgung nuklearer Altlasten besiegelt. Es sieht vor, dass die vier Energieriesen rund
24 Milliarden Euro in einen staatlichen Entsorgungsfonds zahlen.
Konzerne verzichten auf weitere Klagen
Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls managen.
Wie hoch diese Kosten am Ende sein werden und wann sie anfallen, ist unklar. In dem Vertrag sichern die Konzerne im Gegenzug zu, keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Zwischen- und Endlagern zu erheben und bestehende fallen zu lassen. Dazu zählt auch der Rechtsstreit mit Hessen um die Biblis-Abschaltung.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Zentgraf, Der Atomausstieg und seine Folgen, EWS 2016, 154
Ruttloff/Teichgräber, Das Verfahren zur Stilllegung von Kernkraftwerken in Zeiten der Energiewende, NVwZ 2016, 1119
Leidinger, Nukleares Nachhaftungsgesetz verfassungsgemäß?, ZRP 2016, 30
Ziehm, Sicherstellung der Finanzierungsvorsorge für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung radioaktiver Abfälle, ZUR 2015, 658
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