Ein Rechtsreferendar, der zur Ausbildung in der Pflichtstation einer Kanzleigemeinschaft von Rechtsanwälten zugewiesen wird und dort aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der Anwaltssozietät einen Anspruch auf Vergütung für Leistungen hat, die über den notwendigen Teil der Ausbildung hinausgehen, ist in dieser gesondert vergüteten Tätigkeit bei der Anwaltssozietät versicherungspflichtig beschäftigt. (Leitsatz des Verfassers)
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.2017 - L 11 KR 3980/16, BeckRS 2017, 129260
Mehr lesenTrotz scharfer Kritik des Europarates hat das polnische Unterhaus am 08.12.2017 zwei von Präsident Andrzej Duda vorgelegte Gesetzentwürfe zur Justizreform gebilligt. Abgeordnete der Opposition und der größte Richterbund des Landes, Iustitia, warfen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor, die Justiz unter ihre Kontrolle bringen zu wollen.
Mehr lesenHelfen Verwandte beim Hausbau in Eigenleistung durch Ausführung verschiedener Bauarbeiten in einem Umfang von mehr als 500 Stunden, kann dies als Gefälligkeitsleistung einzustufen sein mit der Folge, dass keine Beitragspflicht der privaten Bauherren in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn mit Urteil vom 15.11.2017 entschieden. Es gebe keine starre Stundengrenze, ab wann eine Gefälligkeitsleistung ausgeschlossen sei (Az.: S 6 U 138/17).
Mehr lesenDie Europäische Kommission hat bei den Brexit-Verhandlungen einen ersten Durchbruch konstatiert und empfohlen, in die zweite Verhandlungsphase einzutreten. Dies teilte die EU-Behörde am 08.12.2017 mit. Bei den drei prioritären Themen der ersten Phase – Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich, Grenze zwischen Irland und Nordirland, Finanzverpflichtungen gegenüber der EU, seien ausreichende Fortschritte erzielt worden.
Mehr lesen§§ 52, 53, 73, 73a, 73c S. 1, 242 I StGB; §§ 258 I, 267 IV, 271, 421 I, III, 431 I StPO
1. Die Einziehung ist grundsätzlich im Urteil anzuordnen, da ansonsten die Gefahr bestehen könnte, dass dem Geschädigten seine Rechte aus dem Herausgabeverfahren abgeschnitten würden.
2. Die Anordnung der Einziehung im Urteilstenor ist nicht aufgrund des Einverständnisses des Angeklagten in die formlose Einziehung entbehrlich.
3. Eine Einziehung von Wertersatz neben der Einziehung des Tatertrags wegen einer Wertminderung durch eine kurze Anprobe von gestohlenen Kleidungsstücken ist nicht veranlasst.
AG München, Urteil vom 10.10.2017 - 261 Js 160705/17, BeckRS 2017, 132027
Mehr lesen