Geldstrafe wurde durch Strafbefehl verhängt
Im Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Günther Krause um Insolvenzverschleppung und Bankrott hat das Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro erlassen. Diese setzt sich aus 180 Tagessätzen à 30 Euro zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl kurz zuvor beantragt. Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel nahm den Strafbefehl sofort an. Nach Ablauf der Fristen wäre Krause damit verurteilt. Der 64-Jährige war selbst nicht vor dem Amtsgericht erschienen.