Bundesjustizministerin will Facebook stärker in die Pflicht nehmen

Im Skandal um den Missbrauch von Facebook-Nutzerdaten durch die Analysefirma Cambridge Analytica kündigte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nach einem Treffen mit Facebook-Vertretern in Berlin an, dass Unternehmen wie Facebook künftig "deutlich strenger" überwacht und Verstöße gegen das Datenschutzrecht erheblich härter sanktioniert würden. Dies hat die Bundesregierung am 27.03.2018 mitgeteilt.

Datenschutzaufsichtsbehörden stärken

Laut Regierung hatte Facebook sich in den Gesprächen verpflichtetet, betroffene Nutzer über den Abgriff ihrer Daten zu informieren. Zudem habe es von Facebook Zusicherungen gegeben, dass bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. "Doch Versprechen sind uns allerdings nicht genug", so Barley. Für eine strengere Überwachung und Sanktionierung bedürfe "es auch mehr unabhängiger Überprüfung. Wir brauchen gut ausgestattete Datenschutzaufsichtsbehörden", erklärte die Ministerin.

Datenweitergabe künftig nur mit expliziter Zustimmung der Nutzer

Barley hält es zudem für zwingend erforderlich, die digitale Souveränität der Nutzer weiter zu stärken. Die Nutzer müssten ihre Rechte kennen. Dafür sei es notwendig, sie in klarer, präziser und einfach verständlicher Sprache über die Datenweitergabe zu informieren, sagte Barley. Facebook müsse daher grundsätzlich die Art ändern, wie das Einverständnis der Nutzer eingeholt wird. "Daten dürfen künftig nur an Dritte übertragen werden, wenn ausdrücklich zugestimmt wird", kündigte sie an.

Ethische Maßstäbe für IT-Wirtschaft und Transparenz der Facebook-Algorithmen erforderlich

Ferner forderte Barley eine Diskussion über ethische Maßstäbe in der IT-Wirtschaft. Es gebe in Deutschland bereits einige Unternehmen, die hierbei vorbildlich unterwegs seien. Diese müssten gestärkt werden und Vorbildfunktion für alle anderen Unternehmen bekommen. Auch brauche es mehr Transparenz bei den Algorithmen hinter Facebook, so Barley. Hier habe das Unternehmen bereits Bereitschaft gezeigt, den Forderungen des Bundesjustizministeriums entgegenzukommen. Künftig solle es hierzu noch weitere Gespräche geben.

Datenschutz-Grundverordnung konsequent anwenden

Darüber hinaus betont Barley die Notwendigkeit, die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung mit ihren schärferen Sanktionsmöglichkeiten – vorgesehen sind bei Verstößen Geldbußen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens – konsequent durchzusetzen. Auch Großkonzerne dürften sich den geltenden Standards nicht entziehen können.

Hintergrund Datenskandal

Die Analysefirma Cambridge Analytica hatte die Daten von Aleksandr Kogan erhalten, einem britischen Professor, der sie über die von ihm als Persönlichkeitstest entwickelte Facebook-App "thisisyourdigitallife" gesammelt hatte. Die App wurde von etwa 300.000 Personen heruntergeladen. Die App sammelte aber auch Informationen über Facebook-Freunde der Teilnehmer, etwa deren Likes und Interessen, so dass schließlich Daten von rund 50 Millionen Facebook-Nutzern gesammelt wurden. Cambridge Analytica soll die Daten illegal zum Mikrotargeting im US-Wahlkampf verwendet haben.

Zahl der betroffenen Deutschen unklar

Wie viele Deutsche von dem Datenmissbrauch betroffen sind, ist noch unklar. Wie der Tagesspiegel auf seiner Online-Plattform am 27.03.2018 berichtet, sagte Barley, dass nach Angaben von Facebook etwa 3.000 der 300.000 Personen, die die App heruntergeladen hätten, aus Europa seien. Darunter befinde sich ein "ein gewisser Prozentsatz" aus Deutschland. Die genauen Zahlen seien allerdings noch unklar, auch wie viele Deutsche insgesamt unter den 50 Millionen Betroffenen seien.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2018.

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