Mittwoch, 20.12.2017
EuGH bestätigt Anspruch auf Sonderurlaub für politisches Mandat
Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, muss zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub haben wie ein Lebenszeitbeamter. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.12.2017 klargestellt (Az.: C-158/16). Mehr lesen
EuGH: Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen nicht anwendbar

Die Rom-III-Verordnung ist nicht auf Privatscheidungen anwendbar und bestimmt daher nicht das auf solche Scheidungen anwendbare Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.12.2017 entschieden. Im Ausgangsfall vor dem Oberlandesgericht München geht es um die Anerkennung einer privaten Ehescheidung vor einem Scharia-Gericht in Syrien. Das für die Beurteilung anzuwendende Recht richtet sich nun nach dem deutschen Kollisionsrecht (Az.: C-372/16).

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EuGH: Uber muss Geschäftsmodell in Europa anpassen
Der Fahrdienst-Vermittler Uber hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eine Niederlage erlitten. Die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern ist nach einem Urteil vom 20.12.2017 eine Verkehrsdienstleistung. Die Mitgliedstaaten könnten daher die Bedingungen regeln, unter denen diese Dienstleistung erbracht wird (Az.: C-434/15). Mehr lesen
EuGH: Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbstständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, bleibt die Eigenschaft eines Selbstständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20.12.2017 entschieden (Az.: C-442/16). Mehr lesen
VG Neustadt an der Weinstraße bestätigt Verbot der Gefrierzellentherapie gegenüber Arzt

Die Untersagung der Herstellung von Gefrierzellen zur späteren Anwendung bei Menschen sowie der Anwendung bereits hergestellter Gefrierzellen bei Menschen, die das Land Rheinland-Pfalz gegenüber einem Arzt im Landkreis Südliche Weinstraße verfügt hat, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Urteil vom 19.12.2017, Az.: 5 K 903/16.NW).

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OVG Berlin-Brandenburg: Für Kletterhalle gewährte Sportförderung an Deutschen Alpenverein bis 2012 unionsrechtlich unzulässig

Die der Berliner Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) vom Land Berlin für den Zeitraum vom 26.10.2011 bis zum 05.12.2012 gewährte Sportförderung durch die Überlassung eines Areals für den Bau einer Kletterhalle zu einem erheblich vergünstigten Mietzins stellt eine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe dar, weil sie gegenüber der Europäischen Kommission nicht den unionsrechtlichen Vorschriften entsprechend angemeldet (notifiziert) worden war. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Berufungsverfahren entschieden. Die Revision wurde nicht zugelassen (Urteil vom 18.12.2017, Az.: OVG 6 B 3.17).

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VG München bestätigt Verbot der Stadt Ingolstadt: Kein Lasertag-Spiel für unter 14-Jährige

Kinder unter 14 Jahren dürfen vorerst weiterhin nicht am Lasertag-Spiel in einer Halle im Raum Ingolstadt teilnehmen. Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 07.12.2017 einen Eilantrag gegen ein Zutrittsverbot zu einer Lasertaganlage für unter 14-jährige Personen abgelehnt und damit ein entsprechendes Verbot der Stadt Ingolstadt bestätigt (Az.: M 18 S 17.3702).

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LSG Bayern: Jobcenter muss wegen fehlerhaften Mietspiegels höhere Zahlungen an Hartz-IV-Bezieher leisten

Das SGB II gibt den Leistungsberechtigten einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit diese angemessen sind. Weil im konkreten Fall der vom Jobcenter zur Bemessung der Angemessenheitsgrenze für die Stadt Augsburg in der Zeit vom 01.11.2013 bis 31.08.2015 herangezogene grundsicherungsrelevante Mietspiegel in einem wesentlichen Punkt nicht den Vorgaben des Bundessozialgerichts entsprach, hat das Landessozialgericht Bayern das Jobcenter dazu verurteilt, dem klagenden Leistungsbezieher höhere Leistungen zu gewähren. In einem Parallelverfahren entschied das LSG, dass auch die Fortschreibung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für die Zeit ab 01.09.2015 keinen Bestand haben könne (Urteil vom 14.12.2017, Az.: L 7 AS 408/15 und L 7 AS 466/16).

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Dienstag, 19.12.2017
BVerwG weist vier Anwohner-Klagen gegen Elbvertiefung ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 19.12.2017 vier Klagen von Privateigentümern aus Övelgönne und Blankenese gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die von den Klägern vorgebrachten Einwände seien unbegründet (Az.: 7 A 6.17, 7 A 7.17, 7 A 9.17 und 7 A 10.17). Damit sind beim BVerwG gegenwärtig alle Klagen gegen die Elbvertiefung vom Tisch.

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USA: Trump-Richterkandidat zieht Bewerbung zurück

In den USA hat ein von Donald Trump als Bundesrichter nominierter Jurist seine Bewerbung zurückgezogen, nachdem er elementare juristische Fragen in einer Senatsanhörung nicht beantworten konnte. Matthew Peterson musste eingestehen, weder jemals eine Anklage geführt noch einen Fall verteidigt noch ein Urteil gefällt zu haben. Ein Mitschnitt der Anhörung wurde ein viraler Hit im Internet und viele tausend Mal angesehen.

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OLG Stuttgart: Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel mit einer aufschiebend bedingten Enterbung

BGB §§ 1938, 2180, 2303, 2307

Enthält ein Erbvertrag eine Pflichtteilsstrafklausel mit einer aufschiebend bedingten Enterbung, so kann ein Pflichtteilsverlangen auf den Tod des Zuerststerbenden nur bis zum Tod des Letztversterbenden zum Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge führen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2017 - 8 W 336/15, BeckRS 2017, 127230

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OVG Weimar: Regionalplan Nordthüringen teilweise unwirksam

Die Festsetzungen des Regionalplans Nordthüringen, mit denen Teile der Landschaft des Südharzer Zechsteingürtels als Vorranggebiete zur Freiraumsicherung ausgewiesen werden sind unwirksam, da das durch den Landesentwicklungsplan vorgegebene Rohstoffsicherungsinteresse nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar mit Urteil vom 29.11.2017 entschieden (Az. 1 N 624/13; 1 N 672/13).

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OLG Oldenburg bestätigt Feuerwerksverbot auf Spiekeroog

Die Lärmschutzverordnung der Insel Spiekeroog und das darin enthaltene Feuerwerksverbot sind nicht zu beanstanden. Wer sich nicht an dieses Gebot hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, wie das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 29.11.2017 bestätigt hat (Az.:2 Ss (OWi) 323/17).

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BGH legt Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Darlehens mit wechselkursbezogenem Zinssatz fest

Bei einem Finanzierungsberatungsvertrag trifft die Bank gegenüber dem Darlehensnehmer die Verpflichtung zur Aufklärung über die spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform. Dies gilt insbesondere bei einer wechselkursbasierten Zinszahlungsverpflichtung mit langer Laufzeit, bei der keine Zinsobergrenze besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.12.2017 entschieden (Az.: XI ZR 152/17).

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BVerwG: Verbot des Vereins “Die wahre Religion" bestandskräftig

Die gegen das Verbot des Vereins “Die wahre Religion" erhobenen Klagen zweier Vereinsmitglieder, darunter des Gründers des Vereins, sind zurückgenommen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb das Verfahren mit Beschluss vom 19.12.2017 eingestellt (Az.:BVerwG 1 A 13.16). Der Verein selbst, der sich nach Einstufung des Bundesministeriums des Innern gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet, hatte nicht gegen das Verbot geklagt. Damit ist die Verbotsverfügung bestandskräftig geworden.

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VGH München: Kein Anspruch auf öffentlich-rechtliche Erlaubnis für Verlegung sogenannter Stolpersteine

Die Landeshauptstadt München ist nicht verpflichtet, für den Einbau von sogenannten Stolpersteinen zum Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus in öffentliche Verkehrsflächen eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis zu erteilen. Denn für diese Form der Sondernutzung bestehe keine Erlaubnispflicht. Für ein solches Begehren müsse vielmehr eine privatrechtliche Gestattung der Landeshauptstadt eingeholt werden. Dies hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit drei Beschlüssen vom 15.12.2017 entschieden (Az.:8 ZB 16.1806; 8 ZB 16.1814; 8 ZB 16.1819).

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BVerfG: Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig

Die Studienplatzvergabe im zulassungsbeschränkten Studiengang Humanmedizin an staatlichen Hochschulen ist teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19.12.2017 entschieden. Bis Ende 2019 müsse das Zulassungsverfahren nun verfassungskonform gestaltet werden (Az.: 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14).

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VG Koblenz: Klage gegen "X-Markierungen“ auf ehemaligen Parkflächen unzulässig

Eine Gemeinde hatte einige in einer verkehrsberuhigten Zone ausgewiesene  Parkplatzflächen durch sogenannte X-Markierungen entfernt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat jetzt die Klage eines Anwohners, der die Nichtigkeit dieser Maßnahme festgestellt haben wollte, mangels berechtigten Interesses als unzulässig abgewiesen (Urteil vom 01.12.2017, Az.: 5 K 449/17.KO).

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Mexiko: Parlament billigt umstrittenes Sicherheitsgesetz für Einsatz von Soldaten im Inneren

Sie jagen Kartellbosse, bekämpfen Verbrechersyndikate und vernichten Opium-Felder: Seit Jahren mischen die Militärs im Krieg gegen die Drogen mit. Jetzt wird der Einsatz auch rechtlich geregelt. Am 15.12.2017 verabschiedete das Parlament das umstrittene Gesetz über die Innere Sicherheit und legt damit erstmals einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Soldaten bei der Verbrechensbekämpfung fest. Kritiker befürchten eine dauerhafte Militarisierung des Konflikts.

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Rom: Amazon legt Steuerstreit in Italien mit Millionenzahlung bei

Der Online-Versandhandelskonzern Amazon will nach Angaben der italienischen Steuerbehörde seinen Streit mit Rom mit einer Zahlung von 100 Millionen Euro beilegen. Dies teilte die zuständige Agenzia delle Entrate am 15.12.2017 mit. Die Vereinbarung werde die laufenden Steuerermittlungen von Staatsanwälten in Mailand sowie bei der Finanzpolizei beenden. Diese hätten sich auf den Zeitraum von 2011 bis 2015 erstreckt, hieß es.

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