US-Gericht: ReDigi verliert Rechtsstreit um Handel mit gebrauchten Musikdateien

Das US-Unternehmen ReDigi hat einen Rechtsstreit mit Capitol Records um den Handel mit gebrauchten iTunes-Musikdateien auch in der Berufungsinstanz verloren. Dies berichtete "heise.de" am 14.12.2018. Das zuständige US-Gericht habe bestätigt, dass Musikdateien nicht ohne Datenträger weiterverkauft werden dürften. Dies bedeute das Aus für das Geschäftsmodell von ReDigi.

Handelsplattform für gebrauchte Musikdateien verklagt

Wie "heise.de" berichtet, gründete ReDigi eine Handelsplattform für Musikdateien aus zweiter Hand. Gebrauchte iTunes-Musikdateien hätten dort gegen "Punkte" verkauft werden können. Mit den "Punkten" hätten dann andere Second-Hand-Dateien erworben werden können. ReDigi sei wegen seines Geschäftsmodells von Capitol Records (Universal Music Group) verklagt und in erster Instanz zu 3,5 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilt worden. Die Handelsplattform habe deshalb Gläubigerschutz anmelden müssen. Nach der Niederlage in der Berufungsinstanz werde ReDigi nun liquidiert.

US-Gericht: Physischer Tonträger maßgeblich

Das Berufungsgericht habe bestätigt, dass legal erworbene Musikdateien nicht ohne Datenträger online weiterverkauft werden dürfen, schreibt "heise.de" weiter. Anders als bei Tonträgern ("phonorecords") wie CDs und Schallplatten greife der Erschöpfungsgrundsatz laut Gericht hier nicht. Die Auffassung des Unternehmens, das die jeweilige Musikdatei als Tonträger (phonorecord) ansehe und den Handel für zulässig halte, solange gewährleistet sei, dass beim Verkauf keine zusätzliche Dateikopie entstünde, teile das Gericht nicht. Phonorecord sei nicht die Datei, sondern der physische Tonträger (etwa Festplatte oder USB-Speicherstick). Da die Musikdatei beim ReDigi-Verfahren auf einer Serverfestplatte des Plattformbetreibers und damit auf einen anderen physischen Datenträger gelange, werde die Musikdatei reproduziert und somit das Copyright verletzt. Laut Gericht könne sich ReDigi auch nicht das Fair-Use-Konzept berufen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2018.

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