Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland verurteilt, weil das Land ehemalige Militär- und Geheimdienstangehörige jahrelang aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht ausreisen ließ. Russland muss nun mehreren Klägern Entschädigungen in Höhe von je bis zu 5.000 Euro zahlen, heißt es in dem Urteil, das am Dienstag in Straßburg bekanntgegeben wurde (Az.: 5871/07 und andere).
EGMR: Ausreiseverbot für ehemalige Geheimdienstler verletzt Recht auf Freizügigkeit
Russland hatte den Klägern nach dem Ende ihrer Militär- oder Geheimdienst-Tätigkeit Reisepapiere verweigert - mit der Begründung, dass sie zuvor Zugang zu Staatsgeheimnissen gehabt hätten. Den Klägern wurde für fünf Jahre verboten, Russland zu verlassen. Das Straßburger Gericht urteilte nun, dass dieses Vorgehen gegen das Recht auf Freizügigkeit verstoße. Die russische Regierung habe nicht darlegen können, inwiefern die verhängten Reisebeschränkungen den nationalen Sicherheitsinteressen hätten dienen können, heißt es in dem Urteil. Außerdem unterstrichen die Richter die Tatsache, dass die Kläger Russland sehr wohl verlassen durften, als sie noch in der Armee oder bei dem Inlandsgeheimdienst FSB arbeiteten. Sowohl die Kläger als auch Russland können nun innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
EGMR, Urteil vom 27.03.2018 - 27.03.2018 5871/07
Redaktion beck-aktuell, 27. März 2018 (dpa).
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Az. 5871/07 und andere) finden Sie im Volltext in englischer Sprache auf dessen Internetseite.
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