Die Hamburger "Mietpreisbremse" ist auf einen am 01.09.2015 geschlossenen Mietvertrag nicht anzuwenden. Diese Entscheidung stützt das Hamburger Landgericht auf die Tatsache, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zwar im Juni 2015 eine Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen, diese aber entgegen den bundesgesetzlichen Vorgaben ohne Begründung veröffentlicht habe. Dadurch sei die Mietpreisbegrenzung in Hamburg nicht wirksam in Kraft gesetzt worden. Spätere Veröffentlichungen zur Mietpreisbegrenzung, insbesondere die am 01.09.2017 veröffentlichte Bekanntmachung der Begründung des Senats, hätten diesen Mangel möglicherweise für die Zukunft beseitigt. Sie entfalteten aber keine Rückwirkung auf zeitlich früher geschlossene Mietverträge.
Mehr lesenDie Gelder von Rami Makhlouf, einem Cousin von Bachar al-Assad, durften auch für den Zeitraum 2016/2017 eingefroren bleiben. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die entsprechende Aufrechterhaltung des Einfrierens der Gelder am 14.06.2018 bestätigt (Az.: C-458/17 P).
Mehr lesenMonatelang war ein großes Hakenkreuz auf einem Hausdach in Augsburg zu sehen – angeblich als Scherz. Wegen des NS-Symbols hat das Amtsgericht Augsburg am 13.06.2018 zwei 30 und 31 Jahre alte Männer zu Geldstrafen von jeweils mehr als 5.000 Euro verurteilt.
Mehr lesenDie Ausbildung von Pflegefachkräften soll modernisiert und stärker vereinheitlicht werden. Das sieht eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe vor, mit der sich das Bundeskabinett auf Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am 13.06.2018 befasst hat. Die neue Pflegeausbildung soll Anfang 2020 starten, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.
Mehr lesenDie einem Ausländer zu Studienzwecken erteilte Aufenthaltserlaubnis wird nach § 16 Abs. 5 AufenthG bei erfolgreichem Abschluss des Studiums bis zu 18 Monate zur Suche nach einer dem Abschluss angemessenen Erwerbstätigkeit verlängert. Die gesetzliche Frist zur Arbeitsplatzsuche beginnt im Fall eines erfolglosen zweiten Studiums mit dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studiums und verlängert sich durch ein erfolgloses zweites Studium nicht. Dies hat das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem Beschwerdeverfahren entschieden (Beschluss vom 06.06.2018, Az.: 7 B 10332/18.OVG).
Mehr lesenDer Dienstherr muss im Fall der Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten nach dem Grundsatz "Weiterverwendung vor Versorgung" vor dessen Versetzung in den Ruhestand zunächst prüfen, ob der Beamte nicht anderweitig, gegebenenfalls auch in einem Amt einer anderen Laufbahn, verwendbar ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Urteil vom 14.05.2018, Az.: 6 K 12087/17.TR, BeckRS 2018, 11033).
Mehr lesenBetrVG § 54 I 1, II; AktG § 18
Hat das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Ausland und besteht keine im Inland ansässige Teilkonzernspitze, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügt, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden.
BAG, Beschluss vom 16.05.2018 - 7 ABR 60/16 (LAG Nürnberg)
Mehr lesenDas baden-württembergische Kommunalwahlrecht legt das Mindestalter für die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre fest. Das daraus folgende "Minderjährigenwahlrecht" für Bürger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13.06.2018, Az.: 10 C 8.17).
Mehr lesenDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat den über die Balkanroute nach Deutschland eingereisten Syrer Saleh A. am 13.06.2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts in seiner Heimat für Terrormilizen wie den Islamischen Staat (IS) gekämpft hatte. Seine frühere Behauptung, von der IS-Führung den Auftrag für einen islamistischen Terroranschlag in Düsseldorf erhalten zu haben, hatte sich jedoch als falsch erwiesen.
Mehr lesenDas Verbot der mehrfachen sachgrundlosen Befristung in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist grundsätzlich verfassungskonform, da es dazu dient, die strukturell unterlegenen Arbeitnehmer vor Kettenbefristungen zu schützen und das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform zu sichern. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.06.2018 entschieden. Im Einzelfall könne sich das Verbot allerdings als unzumutbar erweisen. Die Fachgerichte müssten es dann einschränken (Az.: 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14, BeckRS 2018, 11032).
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