Vorsitzender BGH-Richter Gregor Galke im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Gregor Galke tritt am 31.08.2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. Wie der BGH mitteilte, hat er die Rechtsprechung der Spruchkörper, deren Mitglied beziehungsweise Vorsitzender er war, während seiner mehr als neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH maßgeblich geprägt.

Zunächst Richter in Rheinland-Pfalz

Galke wurde am 19.01.1953 in Kaub geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im September 1979 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz und den Amtsgerichten Cochem sowie St. Goar wurde er am 15.05.1984 zum Richter am LG Koblenz ernannt. Von Juni 1986 bis September 1988 war er an das damalige Bundesministerium der Justiz und hieran anschließend bis Juni 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Ab Juli 1992 gehörte er dem OLG Koblenz an, wo am 07.07.1992 seine Beförderung zum Richter am OLG erfolgte.

Seit 1999 beim BGH

Am 19.08.1999 wurde Galke, der seit dem 01.02.1995 an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz abgeordnet war, zum Richter am BGH ernannt. Er war bis August 2009 Mitglied des vornehmlich für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen Dritten Zivilsenats. Mit seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am BGH am 20.08.2009 übernahm er die Leitung des schwerpunktmäßig für das Recht der unerlaubten Handlungen und das Arzthaftungsrecht zuständigen Sechsten Zivilsenats. Seit Januar 2002 gehört Galke zugleich dem Senat für Notarsachen an, dessen Vorsitz ihm seit Januar 2010 ebenfalls übertragen ist. Den Sechsten Zivilsenat sowie den Senat für Notarsachen vertritt er seit vielen Jahren in den Großen Senaten des BGH sowie im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Nachdem er insoweit bereits seit Mai 2005 die Stellvertreterfunktion wahrgenommen hatte, war Galke von Oktober 2006 bis August 2009 neben seinen spruchrichterlichen Tätigkeiten außerdem mit den Aufgaben des Präsidialrichters betraut. Von Januar bis Dezember 2016 war er zum ständigen Vertreter der Präsidentin des BGH bestellt.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2018.