LG Landau verurteilt Messerstecher von Kandel zu achteinhalb Jahren Haft

Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter verurteilten den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung nach Jugendstrafrecht, wie das Gericht am 02.09.2018 mitteilte. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten zuvor eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Tat des Flüchtlings löste großes Entsetzen aus

Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt Kandel in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an. Rechtspopulistische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpolitik der Bundesregierung zu protestieren. Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist.

Zweifel am Alter führten zur Anwendung von Jugendstrafrecht

Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Landgericht Landau entschied im Zweifel für den Angeklagten und führte den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen.

Eifersucht und Rache

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen den jungen Flüchtling.

Redaktion beck-aktuell, 3. September 2018 (dpa).

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