Brüsseler Berufungsgericht schwächt CAS und stärkt Pechstein-Position

Der Appellationshof in Brüssel hat in einem Streit um das Verbot der Dritteigentümerschaft im Profi-Fußball entschieden, dass die in den Verbandsstatuten enthaltene Verpflichtung, Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS zu regeln, rechtswidrig ist, und sich für zuständig erklärt. Das Urteil könnte folgenschwere Konsequenzen für den Sport haben und auch Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein zugutekommen.

CAS entschied in Streit um Verbot der Dritteigentümerschaft

Hintergrund ist eine Klage des belgischen Fußball-Clubs FC Seraing. Ursprünglich ging es um das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft (Third-Party Ownership, kurz TPO), das in den Statuten von FIFA, UEFA und nationalen Verbänden verankert ist. Die FIFA hatte dem Club untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben. Der Fall landete vor dem CAS, der im Sinn der FIFA entschied.

Fußballclub rügte fehlende Unabhängigkeit des CAS

Daraufhin stellte der FC Seraing die Unabhängigkeit des CAS in Frage, da dieser von internationalen Verbänden finanziert werde. Er wandte sich an das belgische Berufungsgericht, um die Unwirksamkeit der Schiedsklausel feststellen zu lassen. Nachdem das Gericht sich nun für zuständig erklärt hat, soll der ursprüngliche Streitfall um die Dritteigentümerschaft am 04.10.2018 weiterverhandelt werden.

Urteil könnte Pechstein-Position vor BVerfG stärken

Die Entscheidung in Brüssel könnte nun auch Claudia Pechstein in ihrem Fall vor dem Bundesverfassungsgericht stärken, wie die Sportlerin vermutet. "Auch in meinem Fall ist mehr als deutlich geworden, dass der CAS kein unabhängiges Schiedsgericht ist. Auf die gravierenden Mängel haben wir mehrfach hingewiesen", sagte Pechstein am 02.09.2018 der Deutschen Presse-Agentur. Ein Verhandlungstermin für Pechsteins Beschwerde vor dem BVerfG steht noch nicht fest.

Redaktion beck-aktuell, 3. September 2018 (dpa).