EU-Staaten (hier: Frankreich) dürfen Flüchtlinge, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Deutschland) internationalen Schutz beantragt haben, nicht zurücküberstellen, bevor der um Wiederaufnahme ersuchte Staat zugestimmt hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 31.05.2018 zur Dublin-III-Verordnung entschieden. Anderenfalls würde das Recht auf einen effektiven Rechtsschutz des Betroffenen beeinträchtigt (Az.: C-647/16).
Mehr lesenDie neue Datenschutzgrundverordnung schafft in der Europäischen Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Außerdem können während der Fußball-Weltmeisterschaft die Spiele auch wieder bei späten Anstoßzeiten auf Großleinwänden im Freien verfolgt werden. Über diese und weitere Änderungen im Mai/Juni 2018 informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 28.05.2018.
Mehr lesenAsylbLG §§ 2, 3 ff., 9 III; SGB X § 44
1. Hat ein Asylbewerber die Dauer seines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, ist er auf Dauer von Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ausgeschlossen
2. Wiederholtes Untertauchen ist generell abstrakt geeignet, die Dauer des Aufenthaltes zu beeinflussen.
3. Der Ausländer darf sich nicht auf einen Umstand berufen, den er selbst treuwidrig verursacht hat. (Leitsätze der Verfasserin)
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.2017 - L 7 AY 2691/15, BeckRS 2017, 138020
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