Der Internationale Strafgerichtshof hat das Urteil von einem Jahr Gefängnis gegen den früheren Vizepräsidenten des Kongos, Jean-Pierre Bemba, bestätigt. Die Richter verurteilten den Politiker am 17.09.2018 in Den Haag damit endgültig wegen Bestechung von Zeugen. Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, gilt seine Strafe aber als verbüßt. Allerdings darf Bemba wegen der Vorstrafe nun wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember 2018 im Kongo antreten.
Bemba hätte gute Chancen auf Präsidentenamt gehabt
Der 55-Jährige, der nicht bei der Urteilsverkündung anwesend war, wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt. Bemba wollte bei der Präsidentenwahl im Kongo im Dezember 2018 antreten. Die Wahlkommission in Kinshasa hatte ihn aber von der Wahl wegen des Schuldspruches im Bestechungsverfahren ausgeschlossen. Er wollte für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten und galt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten.
Erste Instanz verurteilte Bemba zu 18 Jahren Haft
Noch in erster Instanz war Bemba im Hauptsacheverfahren wegen Kriegsverbrechen im Kongo und in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Juni 2018 war er im Hauptverfahren dann wegen schwerer Verfahrensfehler freigesprochen worden.
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2018 (dpa).
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