Das Amtsgericht Augsburg hat am 17.09.2018 einen Schlüsseldienst-Mitarbeiter wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Wohnungstür im Voraus rund 414 Euro verlangt - für weniger als zehn Minuten Arbeit.
Höhe der Geldstrafe nach Einspruch reduziert
Gegen den Mitarbeiter des Schlüsselnotdienstes hatte das AG auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 5000 Euro erlassen. Da der 52-Jährige dagegen Einspruch einlegt hatte, kam es am 17.09.2018 zum Prozess. Der Amtsrichter reduzierte dabei zwar deutlich die Höhe der Geldstrafe (50 Tagessätze zu je 40 Euro), ließ es aber beim Schuldspruch.
AG Augsburg, Urteil vom 17.09.2018
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2018 (dpa).
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