Bund künftig zuständig für Autobahnen

Der Bund wird künftig Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der 13.000 Kilometer Autobahnen in Deutschland übernehmen – zentral organisiert und regional aufgestellt. Dazu werden eine Infrastrukturgesellschaft und eine neue Bundesoberbehörde gegründet. Es sei die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen, unterstreicht die Bundesregierung am 18.09.2018. Derzeit werden die Autobahnen im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet.

Infrastrukturgesellschaft soll ab 2021 Arbeit aufnehmen

Die "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" (IGA) soll ab dem 01.01.2021 ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Zudem wird laut Bundesregierung eine neue Bundesoberbehörde, das Fernstraßen-Bundesamt (FBA), zum 01.10.2018 gegründet. Sie werde zum Geschäftsbereich des BMVI gehören.

Ziel: Effizientere Verwaltung des Bundesfernstraßennetzes

Derzeit werden die Autobahnen im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Der Bund stelle also das Geld zur Verfügung, aber die Länder planen, bauen und betreiben die Autobahnen. Der Bund habe dabei wenig Einfluss darauf, wie schnell die Länder mit den Planungen für bestimmte Projekte vorankommen. Ziel der Reform sei es, so die Regierung, das Bundesfernstraßennetz als Gesamtheit zu betrachten und effizienter zu verwalten als bisher. Das Geld des Bundes solle schnell und unmittelbar dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird.

Bund-Länder-Finanzbeziehungen erfordern Neuregelung

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hätten am 14.10.2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden sollen, fährt die Bundesregierung fort. Anlass sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 gewesen, in dem der bisherige Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt worden sei (NJW 2000, 1097). In den Eckpunkten für eine Reform hätten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern unter anderem darauf verständigt, dass der Bund vom 01.01.2021 den Bau, Ausbau und den Erhalt der Autobahnen übernimmt. Zu diesem Zweck sei beschlossen worden, eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen zu gründen. Der Deutsche Bundestag habe am 01.06.2017 in zweiter und dritter Lesung die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen. Der Bundesrat habe dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.

Bund alleiniger Gesellschafter der IGA

Die IGA werde laut § 3 Bundesfernstraßengesetz "alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben" übernehmen. Damit sei die neu gegründete GmbH für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung ab Januar 2021 zuständig. Alleiniger Gesellschafter der IGA sei der Bund. Laut Grundgesetz dürfe er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. In der Gesellschafterversammlung werde der Bund durch das BMVI vertreten.

IGA-Zentrale in Berlin – zehn Niederlassungen im gesamten Bundesgebiet

Die Zentrale befinde sich in Berlin. Zudem werde es zehn Niederlassungen geben, die sich im gesamten Bundesgebiet verteilen, teilt die Bundesregierung mit. Den Niederlassungen würden 30 dauerhafte sowie elf temporäre Außenstellen zur Betreuung laufender Projekte zugeordnet. Vorgesehen seien des Weiteren mindestens 185 Betriebsdienst-Standorte, 42 Fernmeldemeistereien sowie Verkehrs- und Tunnelleitzentralen.

FBA als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für Autobahnprojekte

Zu den Hauptaufgaben des FBA werde von 2021 gehören, dass sie als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in Planfeststellungsverfahren für Autobahnprojekte zuständig ist. Der Hauptsitz werde in Leipzig sein. Zudem werde das FBA bis zu vier weitere Standorte haben. Drei davon stehen laut Regierung bereits fest: Bonn, Gießen und Hannover.

IGA an Bedarfsplan für Bundesfernstraßen gebunden

Die IGA könne nicht nach Belieben Autobahnen bauen oder sanieren, betont die Bundesregierung. Sie sei dabei – wie bisher die Auftragsverwaltungen auch – an den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen gebunden, mit dem der Bund den Bundesverkehrswegeplan gesetzlich verankert. Der Bedarfsplan sei eine Anlage des "Gesetzes über den Ausbau für die Bundesfernstraßen" und damit Grundlage für die Planung, Priorisierung und den Bau der Bundesfernstraßen.

IGA erhält Einnahmen aus Lkw- und Pkw-Maut

Die IGA erhalte die Einnahmen aus der Lkw- und später auch aus der Pkw-Maut für Autobahnen zweckgebunden über den Bundeshaushalt: Geld, das auf der Straße eingenommen wird, werde auch wieder in die Straße investiert. Gegebenenfalls werde die IGA weitere Mittel aus dem Haushalt erhalten. Kredite am Markt dürfe sie nicht aufnehmen.

Auftragsverwaltung durch Länder bleibt

Wie die Bundesregierung mitteilt, verlieren die Länder aber nicht jegliche Zuständigkeit für die Bundesstraßen. Es bleibe hier bei der Auftragsverwaltung durch die Länder. Die Länder würden die Bundesstraßen weiterhin im Auftrag des Bundes planen, bauen, betreiben und erhalten. Der Bund werde weiterhin die Zweckausgaben für diese Straßen tragen. Auf Antrag eines Landes könnten allerdings die Bundesstraßen, die im Gebiet dieses Landes liegen, auch in Bundesverwaltung übergehen und lägen dann im Zuständigkeitsbereich der IGA und des FBA.

Öffentlich-private Partnerschaften bleiben möglich

Öffentlich-private Partnerschaften seien weiterhin möglich, so die Regierung. Private dürften allerdings bei Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung von Autobahnen oder sonstigen Bundesfernstraßen nur einbezogen werden, wenn sich der Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern erstreckt. Mehrere Vorhaben dürften nicht miteinander verbunden werden. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von ÖPP-Projekten, die das gesamte Autobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen, sei ausgeschlossen.

Beschäftigte der Länder sollen weiter eingesetzt werden

Gemeinsam mit den Ländern werde in der Übergangszeit verstärkt auf die Belange der 15.000 Beschäftigten geachtet, betont die Bundesregierung. Die Beschäftigten der Länder, die bisher für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Autobahnen zuständig waren, sollen die gleichen Aufgaben in den neuen Strukturen beim FBA und bei der IGA fortführen. Das Standortkonzept sei extra so gestaltet worden, dass ihr weiterer Einsatz grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen kann.

Redaktion beck-aktuell, 19. September 2018.