Airline verweist auf gesetzliche Vorgaben
Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, hatte dies im April per einstweiliger Verfügung am Frankfurter Arbeitsgericht verhindert. Der Billigflieger sieht den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.
Endgültige Klärung erst im Hauptsacheverfahren
Der Richter schloss sich der Sicht der Airline an. In der Tat gilt im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme: Für im Flugbetrieb Beschäftigte kann laut § 117 Abs. 2 BetrVG "eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden". Das Landesarbeitsgericht verwies aber zugleich auf das Hauptsacheverfahren. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet darin am 24.10.2018 im Grundsatz über die Frage und über den Streit über die einstweilige Verfügung hinaus.