SunExpress Deutschland wehrt Betriebsratswahl erneut vor Gericht ab

Die Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland muss vorerst weiter keine Betriebsratswahlen im Unternehmen akzeptieren. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigte am 02.09.2018 (Az.: 16 TaBVGa 86/18) die Sicht der Richter aus der vorhergehenden Instanz, wonach dafür die gesetzliche Grundlage fehle.

Airline verweist auf gesetzliche Vorgaben

Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat bei SunExpress Deutschland etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, hatte dies im April per einstweiliger Verfügung am Frankfurter Arbeitsgericht verhindert. Der Billigflieger sieht den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.

Endgültige Klärung erst im Hauptsacheverfahren

Der Richter schloss sich der Sicht der Airline an. In der Tat gilt im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme: Für im Flugbetrieb Beschäftigte kann laut § 117 Abs. 2 BetrVG "eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden". Das Landesarbeitsgericht verwies aber zugleich auf das Hauptsacheverfahren. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet darin am 24.10.2018 im Grundsatz über die Frage und über den Streit über die einstweilige Verfügung hinaus.

LAG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

Redaktion beck-aktuell, 3. September 2018 (dpa).

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