EU-Datenschutzregeln sorgen 100 Tage nach Start noch für Unsicherheit

Auch fast 100 Tage nach Inkrafttreten sorgen die neuen EU-Datenschutzregeln noch für Unsicherheit. "Interpretation und Auslegung bedürfen einer bestimmten Zeit", sagte Digital-Expertin Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband der Deutschen Presse-Agentur. Die Wirtschaft würde naturgemäß versuchen, die Regeln weiter auszulegen als Verbraucherverbände. "In der Praxis wird man sehen, wie sich das entwickelt." Die Datenschutzgrundverordnung gilt am 02.09.2018 seit 100 Tagen.

Unterschiedliche Auslegung des Kopplungsverbots

Als Beispiel nannte Ehrig das sogenannte Kopplungsverbot, nach dem Unternehmen die Nutzung eines Dienstes nicht von der Einwilligung in weitere Datenverarbeitung – etwa für personalisierte Werbung – abhängig machen dürfen. Unter anderem Facebook versuche, dieses Verbot auszuhebeln – und mehr Daten als tatsächlich für die Nutzung erforderlich zu sammeln. Letztlich würden Abmahnungen und Gerichtsverfahren zeigen, wie die Regeln ausgelegt werden müssen.

Mittelständische Unternehmer nach wie vor stark verunsichert

Auch der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, sieht Unklarheiten. Viele Fragen rund um die DS-GVO seien weiterhin offen, sagte er der dpa. "Die mittelständischen Unternehmer sind nach wie vor stark verunsichert." Deshalb hätten sie ihre digitalen Aktivitäten zumindest eingeschränkt. Mitunter sei unklar, was Unternehmen laut Verordnung leisten müssen und was nicht. Als größtes Hemmnis bezeichnete Ohoven die Dokumentations- und Nachweispflicht. "Diese Bürokratie erfordert hohen zeitlichen Aufwand und kostet die Mittelständler damit bares Geld."

DS-GVO: Verbraucher sollen besser geschützt werden

Nach zweijähriger Übergangszeit gelten die neuen EU-Datenschutzregeln seit dem 25.05.2018 in allen 28 EU-Ländern. Sie sollen vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als bisher. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2018 (dpa).

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