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News & Beiträge

  • Prüfung von Vergütungsberichten

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 17.2.2023 den Entwurf zur Aktualisierung des IDW-Prüfungsstandards in Sachen „Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG gemäß IDW PS 870 (08.2021)“ verabschiedet. Das Ziel der Aktualisierung von IDW EPS 870 (02.2023) ist die Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung.


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  • Nachhaltigkeitsreporting: Überforderung des Mittelstands?

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    IMI/PwC, Studie vom 28.2.2023


    Obwohl die weitaus meisten Unternehmen zwar erkannt haben, dass sie sich der grünen Transformation stellen müssen, fehlt 60% der von PwC befragten Unternehmen eine Strategie dafür. Wichtigste Treiber für Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind gesetzliche Vorgaben und Energie- und Ressourceneffizienz. Aber: Nicht weniger als 76% fürchten den bürokratischen und organisatorischen Aufwand bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung.


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  • Steuerentstehung und -berichtigung bei späterer Vereinnahmung des Entgelts

    BC-Redaktion

    Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausführung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 und 2 UStG), ohne dass es zu einer Steuerberichtigung (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 S. 1 UStG) kommt, wenn der Unternehmer für die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfür nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann.


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  • Photovoltaik-Anlagen: Ergänzte BMF-Antworten auf Anwendungsfragen zum Nullsteuersatz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010


    Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach und war auch als Vereinfachungsregelung gedacht, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Das angekündigte BMF-Schreiben liegt jetzt vor. Im Vergleich zur Entwurfsfassung sind neu aufgenommene Beispielsfälle hervorzuheben.


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  • Überprüfung der Unternehmensplanung: Noch aktuell und plausibel?

    Dr. Günter Lubos

     

    Jede Planung läuft über kurz oder lang Gefahr, von der Realität eingeholt zu werden. Dies gilt besonders in volatilen (schwankungsanfälligen) Zeiten, die wie derzeit von Inflation geprägt sind und aufgrund von Kostensteigerungen rasch zu signifikanten Plan-Ist-Abweichungen führen. Ist die meist in Vorperioden erstellte Planung noch plausibel und damit eine geeignete Basis für erforderliche Entscheidungen? Diese Frage müssen sich Controlling und Management daher immer wieder stellen.


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  • BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage?

    Christian Thurow

    BFH Beschl. v. 14.12.2022 – X R 19/21


    Wird im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung eine ordnungswidrige Kassenführung festgestellt, kommt es häufig zu einer Schätzung von Einnahmen. Eine der möglichen Schätzungsmethoden basiert auf der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Richtsatzsammlung, welche u.a. Rohgewinnaufschläge enthält. Doch taugt die Richtsatzsammlung wirklich als Schätzungsgrundlage? Der BFH hat hierzu noch einige Fragen.


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  • Auswirkungen der Inflation auf Pensionsrückstellungen – HGB, StB, IFRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Handelsrechtliche Ergebnisbelastung ohne steuerliche Wirkung – Bewertungsgewinne nach IFRS

     

    Das Jahr 2022 war von historisch hohen Inflationsraten geprägt. Die Inflation hat hierbei wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen, die zu weiteren Belastungen der bilanzierenden Unternehmen führen. Diese Auswirkungen sind unbedingt vorwegzunehmen und im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Steuerlich fallen die Effekte deutlich anders aus. Ebenso nach IFRS.


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  • Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen: Anwendungsfragen zum umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF, Entwurfsschreiben v. 26.1.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010

    Seit dem 1.1.2023 gilt für PV-Anlagen ein neuer Umsatzsteuersatz von 0% (Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG). Der mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 fixierte Gesetzeswortlaut scheint einfach, birgt jedoch in der Praxis einen immensen Auslegungsspielraum. Berichtet wird sogar von Befürchtungen liefernder Unternehmer, später 19% Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. Das angekündigte BMF-Schreiben zu diesem Thema wurde daher mit großem Interesse erwartet – und liegt jetzt als Entwurf vor.


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  • Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

    BC-Redaktion

    Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2.12.2022, BT-Drs. 20/4729; Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022; Verkündung im Bundesgesetzblatt am 20.12.2022 (BGBl. I 2022, 2294)

     

    Anlass des JStG 2022 sind vor allem erforderliche Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Nachstehend werden die für das Rechnungswesen relevanten Neuregelungen aufgegriffen, wobei die Änderungen des Bundestags gegenüber dem Regierungsentwurf in blauer Farbe hervorgehoben werden.


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  • Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer – ein im Keim erstickter Paukenschlag?!

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BMF 22.2.2023, IV C 3 – S 2196/22/10006 :005

    Mit diesem Anwendungsschreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine für den Gebäudeerwerb besonders wichtige und sehr häufig auftretende Frage zur Bemessung der Gebäude-AfA beantwortet: Beim Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG können sich die Bilanzierenden (oder auch Einnahmen-Überschuss-Rechner) verschiedener Nachweismethoden bedienen. Das eröffnet in vielen Fällen zwar zunächst betragsmäßig hohe Gestaltungsspielräume. Damit diese aber fiskalisch nicht zu einfach ausgenutzt werden können, hat das BMF eine Gutachterpflicht festgeschrieben.


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  • Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 15.12.2022 – VI R 44/20

    Viele Bewertungen im Wirtschaftsleben wirken auf den ersten Blick sehr wissenschaftlich – mathematische Formeln, viele Zahlen, viel Text. Auf den zweiten Blick erkennt der geübte Leser aber recht schnell, dass viele dieser Zahlen nicht auf harten Fakten, sondern auf Schätzungen basieren. Somit ist das Ergebnis der Berechnung auch keine harte Realität, sondern häufig eher ein „best guess“ (beste Vermutung). Zu einem solchen „best guess“ zählt auch der nach der Fahrtenbuchmethode ermittelte geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung, wenn der Treibstoffverbrauch geschätzt wurde. Der BFH hat sich nun eindeutig zur Verwertbarkeit eines solchen „best guess“ geäußert.


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  • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche

    BFH-Beschluss vom 23.3.2022, III R 14/21

    Martin Weiss1. Die Kosten für die Anmietung einer Messestandfläche können bei einem ausstellenden Unternehmen nur dann zu einer Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG führen, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde.

    2. Zur Zugehörigkeit zum Anlagevermögen kommt es darauf an, ob der Geschäftszweck des betreffenden Unternehmens und auch die speziellen betrieblichen Verhältnisse (z.B. Bedeutung der Messepräsenz innerhalb des vom Unternehmen praktizierten Vertriebssystems) das dauerhafte Vorhandensein einer entsprechenden Messestandfläche erfordert.


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  • Nachhaltigkeit: Erkennen und Lösung von Umsetzungsproblemen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Klima Umwelt

    Hinsichtlich des im Management immer mehr dominierenden Nachhaltigkeitsziels deckt eine neue Studie Umsetzungsprobleme auf, die in Deutschland ausgeprägter zu sein scheinen als im internationalen Vergleich. Die nachfolgend aufgezeigten Ansatzpunkte zur Gegensteuerung können helfen, die fehlende Übereinstimmung zwischen Anspruch und Wirklichkeit einzugrenzen. Sinnvoll dürfte es sein, insoweit nicht nur das Topmanagement zu adressieren, sondern auch nachgeordnete Führungsebenen einzubinden.


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  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften

    BC-Redaktion

    BMF 25.4.2023, III C 2 – S 7116-a/19/10001 :003; DOK 2023/0380817

     

    Bei Reihengeschäften treten in der Praxis immer wieder Unsicherheiten auf, welche Lieferung steuerbar und steuerpflichtig ist – und welche nicht. Entscheidend ist hierbei die Zuordnung der Warenbewegung (Beförderung oder Versendung). Das Bundesfinanzministerium hat hierzu den UStAE 3.14 grundlegend aktualisiert, um rechtliche Hürden bei der Umsetzung der Gesetzesregelungen zu reduzieren.


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  • Bestimmung der Angemessenheit der Abfindung und des festen Ausgleichs basierend auf dem Börsenkurs

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny

    BGH Beschl. v. 21.2.2023 – II ZB 12/21

     

    Mit Beschluss vom 21.2.2023 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zur Anwendung des Börsenkurses für die Bestimmung einer angemessenen Abfindung nach § 305 Abs. 3 S. 1 AktG und des festen Ausgleichs nach § 304 Abs. 2 S. 1 AktG geäußert. Dem BGH folgend ist das Vorliegen aussagekräftiger Börsenkurse ein angemessener Maßstab zur Ermittlung einer angemessenen Abfindung sowie zur Bestimmung eines angemessenen festen Ausgleichs.


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  • Zukunftsanforderungen an Accountants und Controller

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Praxis-Eindrücke anlässlich des BVBC-Kongresses 2023

     

    Sog. Buzzwords wie Big Data, Blockchain, KI, VUCA und andere mehr sind aktuell in aller Munde; viele hypen agile Arbeitsmethoden, pushen disruptive Technologien und sprechen dabei von der digitalen Transformation. Doch was genau verbirgt sich dahinter und vor allem: Was bedeutet es für Finance-Fachkräfte?


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  • Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz vereinbartem Privatnutzungsverbot

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19

     

    Ein schönes Wort des deutschen Steuerrechts ist der „Anscheinsbeweis“. Die Maßstäbe für einen solchen Vergleich können dabei unterschiedlich sein. Die Unterschiede können sowohl aus der Besteuerungsfolge – z.B. geldwerter Vorteil oder verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – oder aus der Fallkonstellation – z.B. angestellter versus Alleingesellschafter-Geschäftsführer – entstehen.


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