GG Art. 103 I; ZPO § 529 I Nr. 1
Der Mieter genügt seiner Darlegungslast zur Darstellung eines Mangels der Mietsache, wenn er konkrete Mangelsymptome beschreibt. (Leitsatz des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 21.02.2017 - VIII ZR 1/16, BeckRS 2017, 103891
Mehr lesenFast 15 Jahre nach den tödlichen "Sniper"-Attacken von Washington hat ein Bundesrichter im US-Staat Virginia am 26.05.2017 die Strafen für Lee Boyd Malvo aufgehoben. Der zur Tatzeit erst 17-jährige Malvo sei widerrechtlich zu zwei lebenslangen Haftstrafen ohne Möglichkeit einer Begnadigung verurteilt worden.
Mehr lesenDie "Alte Leipziger" erfüllt nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen an Standmitteilungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 10.05.2017 (Az.: 2-06 O 375/16) entschieden, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am 29.05.2017 mitteilte. Die Überschussanteile und die garantierten Teilbeträge seien in den Mitteilungen gesondert auszuweisen.
Mehr lesen1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft.
2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngeldes nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht.
BGH, Urteil vom 10.02.2017 - V ZR 166/16 (LG Saarbrücken), BeckRS 2017, 109303
Mehr lesenNach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wird der Einsatz von "Legal Tech" die Rechtsberatung in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Dies bedeute für die Anwaltschaft aber nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch neue unternehmerische Chancen, schreibt er in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017.
Mehr lesenDie Forderung nach innerer Sicherheit gefährde zunehmend die Bürger- und Freiheitsrechte, rügt der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des Anwaltstages mit Blick auf neue Gesetze der jüngsten Zeit in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017. Er warnt angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl davor, die Grundrechte der inneren Sicherheit zu opfern.
Mehr lesen