Landtag hebt Immunität von AfD-Fraktionschefin Petry auf

Der Weg für eine Anklage gegen AfD-Chefin Frauke Petry wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides ist frei. Die Immunität der Fraktionschefin im sächsischen Landtag ist aufgehoben. “Es hat keiner widersprochen“, sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte am 29.08.2017 nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Die Staatsanwaltschaft Dresden wartet nun die offizielle Information ab und prüft dann weitere Schritte, wie ein Sprecher erklärte. Petry wollte sich nicht äußern, es sei alles gesagt. “Ich habe mich dazu bei jeder Gelegenheit geäußert.“

Ermittlungen wegen widersprüchlicher Aussagen zur Kandidatenaufstellung für Landtagswahl 2014

Gegen die AfD-Bundes- und Landesvorsitzende wird seit über einem Jahr ermittelt. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden im Mai eingestellt. Zwischen Petry und dem Spitzenduo der Partei für die Bundestagswahl, Alice Weidel und Alexander Gauland, ist seit dem Bundesparteitag der AfD in Köln im April die Kluft größer geworden. Auch im eigenen Landesverband steht sie beim rechten Flügel in der Kritik. Unter anderem wegen der Meineidvorwürfe hatten ihre Gegner im Juni versucht, ihr die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen.

Petry selbst sprach sich für Aufhebung der Immunität aus

Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17.08.2017 einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry sprach sich auch selbst dafür aus und erläuterte, dass ein Verfahren ihr die Möglichkeit biete, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Das Landtagspräsidium werde nun das Justizministerium per Post informieren, das das Schreiben an die Staatsanwaltschaft weiterleite, erklärte der Parlamentssprecher die weiteren Schritte. Zum Stand der Ermittlungen gab die Anklagebehörde keine Auskunft. Sie hatte sich im Mai 2016 zunächst gegen die Einleitung eines Verfahrens gegen Petry entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war aber dann von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2017 (dpa).

Mehr zum Thema