BGH: Urteil wegen versuchten Totschlags am Bieberer Aussichtsturm rechtskräftig

Das Landgericht Darmstadt hatte den Angeklagten, der den Nebenkläger bei einer Auseinandersetzung nach einem Fußballspiel mit dem Kopf gegen eine Mauer am Bieberer Aussichtsturm geschleudert hatte, wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 22.08.2017 als unbegründet verworfen (Az.: 2 StR 97/17). Das LG-Urteil ist damit rechtskräftig.

LG: Tödlicher Ausgang billigend in Kauf genommen

Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es am 25.08.2012 zwischen dem Angeklagten und dem 23jährigen Nebenkläger, beide Fans des Fußballvereins Offenbacher Kickers, im Anschluss an ein von ihrer Mannschaft gewonnenes Spiel zu einer von dem Angeklagten ausgelösten Auseinandersetzung. Der Angeklagte packte den Nebenkläger mit beiden Händen von hinten und schleuderte ihn mit voller Wucht mit dem Kopf voran gegen eine etwa zwei Meter entfernte Mauer am Bieberer Aussichtsturm. Dabei nahm der Angeklagte laut Gericht schwere Verletzungen und einen tödlichen Ausgang als Folge dieses Verhaltens für seinen Kontrahenten billigend in Kauf. Ferner schlug und trat er weiter auf den Nebenkläger ein und warf ihn mindestens noch ein weiteres Mal gegen die Turmwand, so dass dessen Kopf erneut gegen die Mauer schlug. Erst nach der Intervention von zwei Zeugen ließ er von der weiteren Tat ab und lief weg. Infolge der Verletzung ist der Nebenkläger komplett querschnittsgelähmt und wird sein Leben lang auf eine permanente Betreuung angewiesen sein.

BGH, Beschluss vom 22.08.2017 - 2 StR 97/17

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2017.

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