Dienstag, 4.12.2018
Niederlande: “Positiv-Guru“ Ratelband scheitert mit Klage auf amtliche “Verjüngung“

Mit seinen 69 Jahren habe er Nachteile im Beruf und beim Internet-Dating kaum noch Chancen: Der Niederländer Emile Ratelband wollte sich daher amtlich um 20 Jahre verjüngen lassen. Ein Gericht wies das Ansinnen des als “Positiv-Guru“ bekannten Motivationstrainers jedoch zurück, wie die Zeitung “De Telegraaf“ am 04.11.2018 berichtete. Die Änderung seines Geburtsdatums vom 11.03.1949 auf den 11.03.1969 sei nicht statthaft. Dies habe ein Familienrichter in Arnheim (Provinz Gelderland) am Vortag entschieden.

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Schweiz: Obergericht weist Klage gegen Boris Becker auf Darlehensrückzahlung ab

Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückforderte. “Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergericht im Kanton Zug am 04.12.2018 mit. Zuvor berichtete die “Bild“-Zeitung darüber.

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Frankreich: Oberstes Gericht bejaht weitreichende Spielräume bei Interpretation von Kunstwerken

Mit der Frage, ob die Neuinterpretation eines Kunstwerkes (hier: einer Oper) Urheberrechte verletzt, hatte sich das Oberste französisches Gericht zu befassen. Es hat dabei eine Grundsatzentscheidung zur Kunstfreiheit getroffen, die dem Regisseur bei der Neuauslegung eines Kunstwerks erhebliche Bewegungsfreiheit einräumt. Dies teilte am 30.11.2018 die Pariser Kanzlei Cabinet Adam-Caumeil mit. Nach ihrer Einschätzung dürfte die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf die gesamte künstlerische Szene Frankreichs haben.

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EuGH: Unionsrechtswidrigkeit des Verfalls von Urlaub nach § 7 III BUrlG

RL 2003/88/EG Art. 7, 17; GRCh Art. 31 II; AEUV Art. 267; BUrlG § 7 III, IV; TVöD § 26

Art. 7 RL 2003/88/EG und Art. 31 II GRCh stehen einer nationalen Regelung wie § 7 III BUrlG entgegen, nach der ein Arbeitnehmer, der keinen Urlaubsantrag gestellt hat, am Ende des Bezugszeitraums die ihm zustehenden Urlaubstage und entsprechend seinen Anspruch auf finanzielle Vergütung für bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub verliert und zwar automatisch und ohne vorherige Prüfung, ob er vom Arbeitgeber z.B. durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt wurde, diesen Anspruch wahrzunehmen. Aus Art. 31 II GRCh ergibt sich, dass das mit einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und seinem früheren privaten Arbeitgeber befasste nationale Gericht möglicherweise entgegenstehende nationale Regelungen unangewendet zu lassen hat.

EuGH, Urteil vom 06.11.2018 - C-684/16 (BAG), BeckRS 2018, 27414 – „Shimizu“

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EuGH-Gerneralanwalt: Großbritannien könnte EU-Austrittserklärung einseitig zurücknehmen

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona könnte das Vereinigte Königreich seine EU-Austrittserklärung einseitig zurücknehmen und so den Brexit noch stoppen. Diese Möglichkeit bestehe bis zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Austrittsabkommens (Schlussanträge vom 04.12.2018, Az.: C-621/18).

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LG Heidelberg verurteilt falschen Polizisten zu fünf Jahren Haft

Ein falscher Polizist hat eine ältere Frau um ein Vermögen gebracht - deshalb muss er nun fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Heidelberg sah es in seinem Urteil vom 03.11.2018 als erwiesen an, dass der Mann des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Amtsanmaßung schuldig ist (Az.:1 KLs 430 Js 5973/18).

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SG Münster: Keine Unterstützung für Umzug aus behaupteter "No-go-Area" in Münster

In Münster lebende Empfänger von SGB-II-Leistungen haben keinen Anspruch auf Finanzierung eines Wohnungsumzugs beziehungsweise höhere Unterkunftsleistungen durch das Jobcenter, weil sie in einer "No-Go-Area" leben. Wie das Sozialgericht Münster mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 15.11.2018 entschieden hat, ist überall in Münster ein angemessenes und menschenwürdiges Wohnen gewährleistet (Az.: S 11 AS 584/16).

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Manfred Muhler neuer Präsident des FG Baden-Württemberg

Manfred Muhler wurde am 30.11.2018 zum Präsidenten des Finanzgerichts Baden-Württemberg ernannt. Der ausgewiesene Umsatzsteuerrechtexperte und Honorarprofessor ist in dem für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen 7. Senat in Stuttgart tätig.

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Hamas verhängt sechs Todesurteile wegen Kollaboration mit Israel

Ein Gericht der radikal-islamischen Hamas im Gazastreifen hat sechs Palästinenser zum Tode verurteilt, weil sie mit Israel zusammengearbeitet haben sollen. Ob die fünf Männer und eine Frau bei einer kürzlich gescheiterten Geheimoperation der israelischen Armee geholfen haben sollen, wollte das Innenministerium in Gaza am 03.12.2018 nicht sagen. Ebenso nicht, was die Palästinenser genau getan haben sollen.

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OLG Celle: Zweieinhalb Jahre Haft für Zwillinge wegen Werbens für Terrormiliz

Weil sie für die Terrormiliz Islamischer Staat geworben und zu Anschlägen aufgerufen haben, hat das Oberlandesgericht Celle zwei Männer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es in seinem Urteil am 03.12.2018 als erwiesen an, dass die Zwillinge aus Salzgitter in sozialen Medien für den IS Propaganda gemacht und zu Terrorattacken insbesondere auf Weihnachtsmärkte aufgerufen haben.

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Drei neue Senatsvorsitzende am Bundesfinanzhof

Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat mit Wirkung vom 29.11.2018 Jutta Förster, Peter Brandis und Meinhard Wittwer zu Vorsitzenden Richtern des Bundesfinanzhofs ernannt. Förster übernimmt laut Mitteilung des Gerichts den Vorsitz des Zehnten Senats, Brandis wird künftig den Elften Senat leiten und Wittwer den Sechsten.

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Montag, 3.12.2018
DAV fordert Nachbesserungen am Entwurf zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/1919 umgesetzt werden soll. Allerdings sieht er in seiner Stellungnahme vom November 2018 noch in verschiedenen Punkten Nachbesserungsbedarf.

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VGH München: Präimplantationsdiagnostik darf ungeachtet des Untersuchungszwecks untersagt werden

Ohne eine zustimmende Bewertung der Bayerischen Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) darf kein Screening zur Untersuchung von in vitro erzeugten Embryonen auf numerische Chromosomenaberrationen durchgeführt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München unter Verweis auf das generelle Verbot der PID entschieden (Urteil vom 30.11.2018, Az.: 20 B 18.290, nicht rechtskräftig).

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LG Köln: Kein Hausverbot in Tierheim wegen Meldung von Missständen

Einem Mitglied eines Tierschutzvereins darf nicht deswegen ein Hausverbot in einem von dem Verein geführten Tierheim erteilt werden, weil es gegenüber staatlichen Stellen auf in dem Tierheim bestehende Missstände aufmerksam gemacht hat. Dies gilt laut Landgericht Köln zumindest dann, wenn die Meldungen gegenüber solchen Stellen erfolgten, die dazu berufen sein können, die angezeigten Missstände zu überprüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Auch dürften die Behauptungen weder leichtfertig geäußert worden noch vorsätzlich falsch gewesen sein (Entscheidung vom 28.11.2018, Az.: 4 O 457/16, nicht rechtskräftig).

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Festgesetzte ukrainische Matrosen: EGMR will Antworten aus Moskau

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall der festgesetzten ukrainischen Matrosen Antworten von Russland gefordert. Die russischen Behörden müssten bis 03.12.2018 unter anderem erklären, ob Besatzungsmitglieder der ukrainischen Schiffe verletzt seien und welche medizinische Versorgung sie erhalten hätten, teilte das Straßburger Gericht am 30.11.2018 mit.

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OLG Bamberg: Vorgerichtlich angefallene Geschäftsgebühr ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzbar

VV 2300 RVG; ZPO § 91, 103

Bei einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr handelt es sich um eine Kostenposition, welche der Festsetzung im Verfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO grundsätzlich nicht zugänglich ist. Eine Ausnahme ist aus prozessökonomischen Gründen jedoch dann zu machen, wenn in einem Vergleich ausdrücklich bestimmt ist, dass auch die Gebühren eines Rechtsanwalts für seine außergerichtliche Tätigkeit erstattet werden sollen. Zusätzliche Voraussetzung ist aber, dass die zu erstattende Geschäftsgebühr auch der Höhe nach in dem Vergleich eindeutig beziffert wird. Eine Einbeziehung außergerichtlicher Anwaltsgebühren ist ferner dann geboten, wenn der Vergleich zwar keine Bezifferung, aber eine Einigung über den Gebührensatz und über den Gegenstandswert enthält. (Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2018 - 4 W 41/18, BeckRS 2018, 18813

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OLG Frankfurt am Main: Bestehende Ehe steht Vaterschaftsanerkenntnis durch Dritten entgegen

Der Lebensgefährte einer mit einem anderen Mann verheirateten Frau kann die Vaterschaft bezüglich der aus der Lebensgemeinschaft stammenden Kinder nicht wirksam anerkennen. Vielmehr gelten die Kinder rechtlich als solche des Ehemannes, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klarstellt. Deswegen könnten die Kinder als Familiennamen auch nicht den des Lebensgefährten tragen (Beschlüsse vom 25.10. 2018, Az.: 20 W 153/18 und 20 W 154/18).

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Digitalpakt – Länder haben Probleme mit geplanter Grundgesetzänderung

Gegen die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung für die Schuldigitalisierung kommt massiver Widerstand aus mehreren Ländern – im Bundesrat könnte sie daher scheitern. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen machten in einem gemeinsamen Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" ihre Ablehnung deutlich, weil die Änderung aus ihrer Sicht zu sehr in die Länderhoheit eingreifen würde. SPD, Grüne und FDP versuchten am 02.12.2018, die Länder zur Zustimmung zu bewegen.

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OLG Köln: Eigentümer muss für Baulücke 710.000 Euro Vertragsstrafe zahlen

Im Streit um Kölns bekannteste Baulücke in der Richard-Wagner-Straße muss der Grundstückseigentümer eine Vertragsstrafe von 710.000 Euro an die Stadt Köln bezahlen, weil er sich entgegen seiner vertraglichen Verpflichtung seit Jahren weigert, das Grundstück zu bebauen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 30.11.2018 entschieden und die Vorinstanz bestätigt (Az.: 3 U 53/18).

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Über 28.000 Dieselfahrer schließen sich Klage gegen VW an

In weniger als einer Woche haben sich bereits mehr als 28.000 Dieselfahrer der Verbraucherklage gegen Volkswagen angeschlossen. Damit kann die Klage vor Gericht verhandelt werden. Für eine Verhandlung nötig gewesen wäre nur, dass sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen.

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