Schweiz: Obergericht weist Klage gegen Boris Becker auf Darlehensrückzahlung ab

Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückforderte. “Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergericht im Kanton Zug am 04.12.2018 mit. Zuvor berichtete die “Bild“-Zeitung darüber.

Kantonsgericht: Rückzahlung des Becker gewährten Darlehens war noch nicht fällig

Bereits um Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugung der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung mit Boris Becker nachgewiesen habe, teilte das Obergericht mit. Insofern sei die Rückzahlung zu dem Zeitpunkt nicht fällig gewesen. Unstrittig war laut dem Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief.

Obergericht: Neu vorgelegte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden

Das Obergericht habe vorgelegte neue Unterlagen aufgrund der Gesetzeslage nicht berücksichtigen können, hieß es jetzt. Beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgericht ziehen. Becker hat mit finanziellen Problemen Schlagzeilen gemacht. In London strengte eine Bank ein Insolvenzverfahren an, dieses wurde aktuell auf unbestimmte Zeit verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2018 (dpa).

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