Mit Sreening soll Chance auf Schwangerschaft ausgelotet werden
Geklagt hatte eine Laborbetreiberin, die in ihrer Münchener Zweigniederlassung derartige Untersuchungen an Embryonen im Blastozystenstadium (circa fünf Tage nach der Befruchtung) durchführen möchte. Hierdurch soll festgestellt werden, ob eine künstlich befruchtete Eizelle überhaupt in der Lage ist, sich in der Gebärmutter einzunisten, um die Erfolgschance auf eine Schwangerschaft zu erhöhen. Einziger Untersuchungszweck ist nach Angabe der Klägerin die Erkennung einer aufgrund des Alters der Frau beziehungsweise der Eizelle etwaig bestehenden Entwicklungshemmung, nicht hingegen eine weitreichendere genetische Prüfung der entnommenen Zellen.
VGH München verweist auf generelles Verbot der PID
Die Landeshauptstadt München hat die Durchführung derartiger Untersuchungen ohne vorherige positive Bewertung der Ethikkommission untersagt. Der VGH München hat entschieden, die Untersagung sei aufgrund des im Embryonenschutzgesetz geregelten Verbots der PID nicht zu beanstanden. Es handle sich um ein generelles Verbot, das nicht nach Untersuchungszwecken differenziere. Entgegen der Auffassung der Klägerin komme es hierbei auch nicht darauf an, ob die untersuchten Zellen noch pluripotent (das heißt Zellen, die sich zu jedem Zelltyp eines Organismus, aber nicht mehr zu einem gesamten Organismus entwickeln können) seien oder diese Eigenschaft verloren hätten. Als Zellen einer Blastozyste stellten diese jedenfalls "Zellen eines Embryos" im Sinne der gesetzlichen Definition dar, für die das Verbot der PID gelte.
Anspruch auf Kommissionsbewertung nicht Gegenstand der Klage
Streitgegenständlich sei vorliegend nur die Untersagung der Durchführung einer PID ohne vorherige zustimmende Bewertung der Ethikkommission gewesen, betont der VGH. Die Frage, ob in der von der Klägerin bezweckten Konstellation eine solche Kommissionsbewertung erfolgen könnte beziehungsweise müsste, sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.
Revision zugelassen
Der VGH misst der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu und hat deswegen die Revision gegen sein Urteil zugelassen.