Ein falscher Polizist hat eine ältere Frau um ein Vermögen gebracht - deshalb muss er nun fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Heidelberg sah es in seinem Urteil vom 03.11.2018 als erwiesen an, dass der Mann des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Amtsanmaßung schuldig ist (Az.:1 KLs 430 Js 5973/18).
Verteidiger kündigt Revision an
Die Kammer blieb nur geringfügig unter der Strafe von fünfeinhalb Jahren, die die Staatsanwaltschaft für den 30-Jährigen gefordert hatte. Dessen Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und kündigte nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.
Opfer händigte vermeintlichem Polizeibeamten Bargeld und Schmuck aus
Die über 60 Jahre alte Frau hatte im Februar 2018 nach stundenlangem Telefonterror durch vermeintliche Polizeibeamte Bargeld und Schmuck im Wert von 300.000 Euro einem falschen Polizisten gegeben, der die Wertsachen nach eigenen Worten für Ermittlungszwecke beschlagnahmen wollte.
Betrugsopfer wurde bevorstehender Einbruch vorgegaukelt
Sie tat dies, nachdem die Betrüger am Telefon einen bevorstehenden bewaffneten Einbruch angekündigt und versprochen hatten, ihre Wertsachen in Sicherheit zu bringen. Die Zeugin hatte in der Hauptverhandlung angegeben, den Angeklagten als Abholer der Beute zu erkennen. Dies zog der Rechtsanwalt des Angeklagten in Zweifel.
LG Heidelberg, Urteil vom 03.12.2018 - 03.12.2018 1 KLs 430 Js 5973/18
Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2018 (dpa).
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