Festgesetzte ukrainische Matrosen: EGMR will Antworten aus Moskau

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall der festgesetzten ukrainischen Matrosen Antworten von Russland gefordert. Die russischen Behörden müssten bis 03.12.2018 unter anderem erklären, ob Besatzungsmitglieder der ukrainischen Schiffe verletzt seien und welche medizinische Versorgung sie erhalten hätten, teilte das Straßburger Gericht am 30.11.2018 mit.

Russisches Justizministerium kündigt "zeitlich angemessene" Antwort an

Das russische Justizministerium wies die Fristsetzung zurück. Man werde Straßburg "zeitlich angemessen" antworten, wenn das Ministerium alle notwendigen Informationen von den russischen Sicherheitsbehörden erhalten habe. Das teilte das Justizministerium in Moskau der Agentur Interfax zufolge mit.

Ukrainische Boote wurden aufgehalten und Matrosen in Moskauer Gefängnis verbracht

Die russische Küstenwache hatte Boote der ukrainischen Marine gewaltsam an der Durchfahrt in der Meerenge von Kertsch gehindert. Die Boote samt Besatzung wurden festgesetzt. Der bereits schwelende Konflikt zwischen der Ukraine und Russland um den Zugang zu den Gewässern war mit der Fertigstellung der Brücke zur annektierten Halbinsel Krim im Frühjahr 2018 offen ausgebrochen. Gegen die 24 Matrosen war in den vergangenen Tagen Untersuchungshaft angeordnet worden. Laut russischen Medienberichten sind sie mittlerweile in ein Gefängnis nach Moskau verlegt worden.

Ukraine begehrt schnelle Rückkehr der Matrosen in die Ukraine

Die Ukraine hatte in dem Fall den Gerichtshof angerufen und sogenannte vorläufige Maßnahmen beantragt, wie das Gericht mitteilte. So fordere Kiew unter anderem, dass die Matrosen notfallmedizinisch versorgt werden und als Kriegsgefangene möglichst schnell in ihr Heimatland zurückkehren können. Sollte das Gericht mit den Antworten Russlands nicht zufrieden sein und tatsächlich vorläufige Maßnahmen verhängen, müsste Russland sich als Mitgliedsland des Europarats daran halten.

Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2018 (dpa).

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